Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, nach dem Erziehungsurlaub bin ich wieder in meinen alten Betrieb zurückgekehrt. Ich arbeite nun Teilzeit, aber nicht täglich ein paar Stunden sondern 11 Tage à 8 Stunden im Monat. Habe ich bei diesem Teilzeitmodell auch anteilig Recht auf Feiertage? Die Personalabteilung konnte mir da noch nicht weiterhelfen... Meine Freundin, die täglich Halbzeit arbeitet (im Büro) hat natürlich an den Feiertagen frei (arbeitet so in der Woche dann 4 Stunden weniger). Allerdings arbeite ich im Hotel, wo es immer Mitarbeiter gibt, die an den Feiertagen arbeiten. Sie bekommen aber trotzdem in einer Woche mit 1 Feiertag dann 3 Tage frei insg. In unserem Bundesland gibt es 2003 insg. 9 gesetzliche Feiertage. Stehen mir dann anteilig 4,5 freie Tage zusätzlich zu, oder gilt das in meinem Teilzeitmodell nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe Kiri
Hallo, haben Sie feste Tage, an denen Sie arbeiten? Dann sind diese frei. Gruß, NB
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