Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine teure Federwiege gekauft für meine Tochter. Leider habe ich sie erst nach 3 Wochen ausgepackt und festgestellt, dass sie kaputt ist. Nun will der Verkäufer sie nicht zurück nehmen, da der Versand schon so lange her ist. Habe ich jetzt noch Recht das Produkt zurück zu geben? Herzlichen Dank Johanna
von
nanab
am 27.05.2021, 10:21
Antwort auf:
Federwiege
Hallo,
Das Widerrufsrecht ist abgelaufen, das Gewährleistungsrecht besteht aber noch. Danach muss repariert oder umgetauscht werden.
Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale vor Ort.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2021
Antwort auf:
Federwiege
Komplett vom Kaufvertrag zurücktreten kannst du nicht mehr, aber du hast Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
von
KielSprotte
am 27.05.2021, 10:34
Antwort auf:
Federwiege
Online-Kauf nehme ich an?
Dann hast du bis zu 6 Monate nach Erhalt der Ware ein Recht auf Nachbesserung.
Der Händler müsste im Zweifel nachweisen, dass der Artikel nicht beschädigt bei dir angekommen ist.
Aber wie gesagt: der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung - hier vermutlich Austausch gegen eine unbeschädigte Ware.
Was du jetzt noch nicht verlangen kannst ist "Geld zurück".
von
cube
am 27.05.2021, 11:52
Antwort auf:
Federwiege
Ja. Du hast Ansprüche auf die gesetzliche Mängelgewährleistung-
Der Händler hat nach seiner Wahl das Recht, den Artikel zu reparieren oder auszutauschen.
Das ist etwas anderes als das wenigstens 14tägige Rücktrittsrecht/Rückgaberecht bei einem Online-Kauf.
von
Berlin!
am 27.05.2021, 17:44