Frage: Federwiege

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine teure Federwiege gekauft für meine Tochter. Leider habe ich sie erst nach 3 Wochen ausgepackt und festgestellt, dass sie kaputt ist. Nun will der Verkäufer sie nicht zurück nehmen, da der Versand schon so lange her ist. Habe ich jetzt noch Recht das Produkt zurück zu geben? Herzlichen Dank Johanna

von nanab am 27.05.2021, 10:21



Antwort auf: Federwiege

Hallo, Das Widerrufsrecht ist abgelaufen, das Gewährleistungsrecht besteht aber noch. Danach muss repariert oder umgetauscht werden. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale vor Ort. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2021



Antwort auf: Federwiege

Komplett vom Kaufvertrag zurücktreten kannst du nicht mehr, aber du hast Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.

von KielSprotte am 27.05.2021, 10:34



Antwort auf: Federwiege

Online-Kauf nehme ich an? Dann hast du bis zu 6 Monate nach Erhalt der Ware ein Recht auf Nachbesserung. Der Händler müsste im Zweifel nachweisen, dass der Artikel nicht beschädigt bei dir angekommen ist. Aber wie gesagt: der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung - hier vermutlich Austausch gegen eine unbeschädigte Ware. Was du jetzt noch nicht verlangen kannst ist "Geld zurück".

von cube am 27.05.2021, 11:52



Antwort auf: Federwiege

Ja. Du hast Ansprüche auf die gesetzliche Mängelgewährleistung- Der Händler hat nach seiner Wahl das Recht, den Artikel zu reparieren oder auszutauschen. Das ist etwas anderes als das wenigstens 14tägige Rücktrittsrecht/Rückgaberecht bei einem Online-Kauf.

von Berlin! am 27.05.2021, 17:44