M.Blume
Liebe Frau Bader, obwohl für Beamte im Normalfall alles geregelt sein sollte, kann ich zu meiner Frage nirgends eine Antwort finden. Ich bin verbeamtet (nicht im Verwaltungsbereich, in dem es überall Jobs zu geben scheint) und meine Arbeitsstelle ist ca 2 Stunden von meinem Mann sowie seiner und meiner Familie entfernt (unserer beider Heimatstadt). Nun möchten wir gerne eine eigene Familie gründen. Leider finde ich seit 2 Jahren keine geeignete Arbeitsstelle in meiner Heimat, auf die ich mich versetzen lassen könnte. Es gibt dort zwar ein Amt in dem ich grundsätzlich arbeiten könnte, nur leider gibt es keine freie Stelle für meine Fachrichtung. Nun meine Frage: wäre der Staat aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, mir dort in diesem Amt eine Stelle anzubieten, wenn ich bereits Mutter wäre?
Hallo, das ist Beamtenrecht, da kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das muss er nicht. Ein selbstverschuldeter längerer Arbeitsweg ist nicht Problem des Dienstherren. Sprich wenn du umziehst, ist es deine Verantwortung, dass du deine (alte) Arbeitsstätte weiter erreichen kannst, um deiner Pflicht nachzukommen. Der Dienstherr käme seiner Fürsorgepflicht sogar uneingeschränkt weiter nach, weil er dir weiter deine alte Stelle mit passender Besoldung gewährleistet. Kannst du deine Arbeitsleistung aber nicht mehr aufgrund zu langer Fahrtwege gewährleisten, muss er diesen Fehler nicht Aufgrund seiner Fürsorgepflicht ausbaden (wie gesagt, diese erfüllt er bereits vollständig). Die "Bedürftigkeit" (mir fällt leider gerade kein anderes Wort ein) würde durch den Umzug nämlich durch dich selbst erschaffen und liegt somit allein in deiner eigenen Verantwortung.
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