Claudiafra
Hallo Frau Bader, leider bin ich ein wenig unvorbereitet in einen Umgangsverfahren gegangen und habe während des Prozesses dem Vorschlag der Richterin zugestimmt, dass ein Familienpsychologisches Gutachten durchgeführt werden kann. Erst im Nachhinein habe ich erfahren, dass dieses auf freiwilliger Basis erfolgt. Auch im Protokoll, das ich heute erhalten habe, steht nicht vermerkt, dass ein Hinweis auf Freiwilligkeit erfolgt ist. Im Beschluss ist zwar vermerkt, dass dieser nicht anfechtbar ist, kann ich aber in diesem Fall dagegen vorgehen und im Nachhinein gegen dieses Gutachten stimmen? Ich möchte auf keinen Fall an so einem Gutachten teilnehmen, vor allem weil mir auch jegliche finanzielle Mittel für ein eventuell erforderliches Gegengutachten fehlen.
Hallo, dazu kann ich auf die Ferne nichts sagen. Ich weiß nicht, ob Sie anwaltlich vertreten sind, ob es tatsächlcih freiwillig war oder auch ohne Ihre Zustimmung durchgeführt worden wäre und was sonstgelaufen ist. Grds ist so ein Gutachten eine heiße Kiste. Da kommen oft unglaubliche Ergebnisse raus. Liebe Grüße NB
KielSprotte
1. Wenn es bereits eine Verhandlung gegeben hat, bist du wahrscheinlich anwaltlich vertreten, dann kann/darf dir Frau Bader keine Auskunft geben. 2. Warum bist du dagegen? Immer bedenken: es geht um das Wohl des Kindes/der Kinder und nicht um dein Verhältnis zum Ex, also solltest du mitarbeiten und alles tun, damit es das/die Kind/Kinder nicht noch schwerer wie nötig haben.
Mitglied inaktiv
ich wünsche dir, dass du einen Anwalt hast, der u.u. deine Zustimmung zurücknehmen kann. richter sind irre im manipulieren, bei uns wäre das gutachten allerdings kostenpflichtig gewesen, deswegen habe ich schon mal per se abgelehnt und wurde zuvor auch darauf hingewiesen. wenn du keinen hast, dann ist es an der zeit..... alles gute!
Ani123
Steht denn im Protokoll nichts drin bezogen auf Freiwilligkeit und Kostenübernahme? Steht im Protokoll drin, dass du dem Familienpsychologischen Gutachten zustimmst? Bist du anwaltlich vertreten? Wenn ja, frag nach, wer die Kosten trägt. Es gibt Fälle, da zahlt es der Staat und in dem Fall, hättest du diesbezüglich keine Kosten. Solltest du es zahlen müssen sollte es vermerkt sein. Da das nicht der Fall ist gehe ich vom Anderem aus. Die Möglichkeit, dass du Teilkosten tragen musst bleibt weiterhin bestehen, bzgl. jenachdem, wo es stattfindet, der Fahrweg, Verpflegungskosten, usw.. Wenn du nicht anwaltlich vertreten bist frage beim Gericht nach wie es mit der Kostenübernahme aussieht. Solltest du die Kosten tragen müssen und dass nicht im Protokoll drin stehen, dann kannst du es aufgrund dessen anfechten, weil es dir hätte gesagt werden müssen. Bedenke allerdings, wie du es vermittelst. Du kannst es auf die Kosten beziehen, welche du nicht aufbringen kannst. Das solltest du nachweisen können. Du kannst es auf dich persönlich beziehen, was widerrum negativ ausgelegt werden kann, denn ein Gutachten wird erstellt um zu schauen, wie es dir geht und wie der Umgang mit dem Kind erfolgen kann bzw. wie du mit dem Kind ungehst und zusammen lebst. Du solltest zum Wohl des Kindes denken. Wenn du nichts zu verbergen hast, dann wird das Gutachten auch nichts hervorbringen.
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