Bananna.st
Guten Abend, wir bekommen seit November 2022 Unterstützung in Form einer Familienpflegerin. Diese wird von der wirtschaftlichen Jugendhilfe bezahlt. Ich bin seit Januar 2022 an Long Covid erkrankt, welches durch eine zweite Infektion im Juli schlimmer wurde und ich daher leider die Versorgung der Kinder und den Haushalt nicht mehr alleine schaffe. Bis 31.05.23 wurde sie uns genehmigt. Meine Frage ist nun wie lange der Rechtsanspruch auf diese Leistung ist? Gibt es hier wie zb bei der Krankenkasse Grenzen? Oder hat man solange Anspruch, solange der Zustand unverändert ist? Oder hätten Sie evtl Ideen für andere Formen von Unterstützung? Falls uns die Familienpflege nicht weiter genehmigt wird? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, eine SPFH? Oder ambulante Familienhilfe? Ist geprüft worden, ob Ihnen eine Haushaltshilfe der KK zusteht? Die wäre vorrangig. Ansonsten kann die ambulante Fam.Hilfe (wenn es eine ist) verlängert werden. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, wende Dich frühzeitig an die Hilfsorganisationen (Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, AWO). Die kennen sich gut aus und sind in der Regel hilfsbereit. Zum Rechtlichen kann ich leider nichts sagen. Viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang