Bananna.st
Guten Abend, wir bekommen seit November 2022 Unterstützung in Form einer Familienpflegerin. Diese wird von der wirtschaftlichen Jugendhilfe bezahlt. Ich bin seit Januar 2022 an Long Covid erkrankt, welches durch eine zweite Infektion im Juli schlimmer wurde und ich daher leider die Versorgung der Kinder und den Haushalt nicht mehr alleine schaffe. Bis 31.05.23 wurde sie uns genehmigt. Meine Frage ist nun wie lange der Rechtsanspruch auf diese Leistung ist? Gibt es hier wie zb bei der Krankenkasse Grenzen? Oder hat man solange Anspruch, solange der Zustand unverändert ist? Oder hätten Sie evtl Ideen für andere Formen von Unterstützung? Falls uns die Familienpflege nicht weiter genehmigt wird? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, eine SPFH? Oder ambulante Familienhilfe? Ist geprüft worden, ob Ihnen eine Haushaltshilfe der KK zusteht? Die wäre vorrangig. Ansonsten kann die ambulante Fam.Hilfe (wenn es eine ist) verlängert werden. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, wende Dich frühzeitig an die Hilfsorganisationen (Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, AWO). Die kennen sich gut aus und sind in der Regel hilfsbereit. Zum Rechtlichen kann ich leider nichts sagen. Viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld