Falsche beratung wegen Mutterschafsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Falsche beratung wegen Mutterschafsgeld

hallo Fr. Bader , ich hoffe sie helfen mir weiter Ich befinde mich bis 17.01.18 in Elternzeit Das erste Jahr hab ich bezahlt bekommen und das zweite Jahr hab ich unvegütet verlängert . bin am 30.11.17 erneut Mutter geworden. Laut meine AOK beraterin würde ich noch Zuschuss von AG bekommen . Auf meine frage was ich dafür noch machen soll , hat sie mich versichert , dass ist voll alles automatisch läuft . Meine Chefin hab ich ein Bescheinigunf von FA mit Mutterschutzfrist rechtzeitig abgegeben . Und im september noch mündlich erklärt , dass ich mein Eltenzeit beenden will und neue beantrage auf 2 Jahre erstmal .Es wurde zugestimmt und sie wollte nichts schriftliches von mir. Danach war ich einwenig sturzig bin zu meiner AOK Beraterin , die mir noch mal versichert hat , dass ich nichts machen muss und es läuft alles automatisch . So hab ich mich drauf verlassen und bis jetzt hab ich kein Geld vom AG bekommen sondern dieses sms... und Liebe Julia, happy New Year Viel für Ihre Familie. Ich komme noch mal auf unser letztes Gespräch zurück. Würden Sie bitte, der Form halber, für meine Unterlagen , mir schriftlich geben, dass Sie kein weiteres Beschäftigungsverhältnis in Anspruch nehmen. Das Datum 30.12.17 verwenden. Es wird immer komplizierter Sorry . Liebe Grüße Andrea Wontorra Was soll ich jetzt machen ? Fühle mich total ver.... , obwohl ich mich um alles rechtzeitig gekümmert habe . Helfen sie mir bitte weitere richtige Schritte zumachen vielen Dank Julia

von Julia..82 am 10.01.2018, 13:43



Antwort auf: Falsche beratung wegen Mutterschafsgeld

Hallo, gem. § 16 BEEG mmuss die neue Beantragung schriftlich vorgenommen werden, es steht jedoch nicht da, dass auch die vorzeitige Beendigung schriftlich gemacht werden muss. Diese beiden Themenbereiche müssen getrennt betrachtet werden. Nach meinem Dafürhalten haben Sie die Elternzeit beendet und deshalb steht Ihnen auch der Zuschuss vom Arbeitgeber zu. das Problem ist aber die neue Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind. Dies hätte schon im Dezember schriftlich erfolgen müssen. Ich würde jetzt der Arbeitgeberin Einschreiben schicken, in dem steht, dass sie, wie bereits besprochen, die Elternzeit bis… beantragen. Und hoffen, dass die Arbeitgeberinnen Ihnen nichts Böses will. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2018



Antwort auf: Falsche beratung wegen Mutterschafsgeld

und Mutterschaftsgeld bis zum 25.1.18 (Ende der 8-Wochenfrist) einfordern, dann bekommst du zumindest noch für 2 Wochen und 1 Tag Mutterschaftsgeld vom AG. Rückwirkend kannst du nichts mehr machen. Die AOK-SB hat bestimmt gemeint, dass du für den KK-Zuschuss nichts mehr machen brauchst und alles automatisch läuft. Damit hat sie ja recht.

von ALF0709 am 10.01.2018, 13:57



Antwort auf: Falsche beratung wegen Mutterschafsgeld

Vielen Dank für die schnelle Antwort . Das werde ich machen . Bei AOK Hab ich auf das Thema „ Frühzeitige beendung von Elternzeit beim AG „angesprochen , also sie wusste um was es geht , da sie mich selber darauf angewiesen hat , dass ich den Zuschuss bekomme. Was sagen sie für die SMS was ich bekommen habe ..?Wenn ich es schreibe , dann wäre es fast eine Kündigung von mir ? Vielen lieben dank noch mal

von Julia..82 am 10.01.2018, 14:20



Antwort auf: Falsche beratung wegen Mutterschafsgeld

Ich finde die Verendung des Klarnamens Deiner Chefin fragwürdig :-(. Ich würde das keinesfalls so formulieren, wie die Chefin das vorschlägt, sondern stattdessen eine Art "Protokoll" der mündlichen Vereinbarung schreiben: "Wunschgemäß bestätige ich hiermit die Kündigung meiner Elternzeit für Kind1 zum xx.xx.2017 (Datum des Beginns MuSchu Kind2, bin zu faul zum Rechnen), wie wir es bereits im September mündlich besprochen hatten. Ebenfalls wie besprochen beginnt damit am 30.11.2017 meine Elternzeit für Kind2, die ich für zwei Jahre, bis zum 29.11.2019, beantragt habe. Ich behalte mir vor, die restliche Elternzeit für Kind1 von xxx Tagen plus das dritte Jahr später in Anspruch zu nehmen." Das Schreiben kannst Du gerne auf den 30.12.17 datieren. Und dann schaust Du mal, wie sie reagiert. Entgegen der Empfehlung der KK HAST Du die Elternzeit ja gekündigt, leider halt nur mündlich.

von Strudelteigteilchen am 10.01.2018, 14:40