malini
Hallo Fr. Bader (und alle anderen, die Bescheid wissen), Mein erstes Kind kam 2014 zur Welt. Ein EZ-Jahr habe ich mir übertragen lassen und wollte es jetzt beantragen. Nachdem ich hier immer wieder mal mitlese, war mir die Frist von 13 Wochen zur Beantragung im Kopf. Jetzt habe ich das Schreiben aus dem Ordner geholt und da steht, ich habe eine 6monatige Frist zur Beantragung. Die ist mittlerweile nicht mehr einzuhalten, da ich die Verlängerung Mitte Juni antreten wollte. Ist es rechtens, dass der AG da selbst eine so lange Frist festlegt? Kann mein AG jetzt ablehnen? Bisher war mein AG immer sehr kooperativ und selbst eine Verlängerung nach einem Jahr auf 2 Jahre war kein Problem.
Hallo, ja, er kann. Bei Geburt vor 01.07.2015 gibt es keinen Anspruch, der AG kann entscheiden, ob er zustimmt oder Bedigungen stellt. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn