Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ wird nicht genehmigt!

Frage: EZ wird nicht genehmigt!

LeFyNi

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Guten Abend. Unser Sohn ist 10. Monate alt, und mein Mann möchte jetzt ( 03.08.2020-30.09.2020 ) Elternzeit nehmen. Wir haben denn Bescheid auf Elternzeit bereits am 01.06.20 abgegeben! Bis heute hat mein Mann keine Rückantwort bzw. eine Bestätigung bekommen. Auch der Herr, der dafür zuständig ist, Ruft nicht zurück! P.s.: Da mein Mann als Schweißer auf Baustellen arbeitet und sie immer Winterpause machen, haben sie gemeint, er soll sie im Winter nehmen. Wir wissen einfach nicht weiter!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Mann muss mit Frist 7 Wochen schriftlivh die EZ mitteilen. Der AG hat kein Vetorecht. Um EG zu bekommen, muss er aber 2 Mo. Lebensmonate nehmen. Nach Ihren Angaben müsste das Kind also an einem 03. geboren sein. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elternzeit muss nur gemeldet werden und der AG hat kein Veto. Allerdings bekommt Dein Mann kein Elterngeld bei den angegebenen Daten. Das wisst ihr ? Wann genau ist das Kind geboren?


LeFyNi

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Er wurde am 20.09.19 geboren. Kann mein Mann Trz ab morgen daheim bleiben? Oder muss er arbeiten? Und warum bekommt er kein EG?


Felica

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Der AG muss da nichts bestätigen, er hat eh kein Mitspracherecht. Fraglich ist halt wie gut es ankommt und ob dein Mann dann nicht nach der EZ die Kündigung bekommt. Ich würde halt auf den AG zugehen und ihm mitteilen, das ihr euch schon wegen des EG habt festlegen mussten. Den jetzt kurz vor knapp werden die Gelder ja bereits raus sein. Ausser ihr habt der Kasse daa noch nocht mitgeteilt. Das hätte dein Mann direkt besser mit dem AG besprochen. Allerdings, so wie ihr das angegeben habt wird dein Mann so oder so kein EG bekommen. Ihr werdet das Geld zurück zahlen müssen. Den dein Mann muss 2 komplette Lebensmonate die Voraussetzungen für das EG erfüllen. Und das tut er nicht. Ist euer Kind an einem 3ten geboren, geht ein Lebensmonat vom 3ten bis zum 2ten des darauf folgendem Monat. So hätte dein Mann auch die EZ angeben müssen wenn er nur 2 Monate nimmt. Denn das ist für das EG das minimum. Zeit für das EG hat er bis einschließlich des 14ten Lebensmonat. Also könnte er da dem AG durchaus entgegen kommen wenn ihr der Kasse noch nichts mitgeteilt habt. Verpflichtet ist er aber nicht.


Felica

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Wenn euer Kind am 20.09 geboren ist, dann muss dein Mann um überhaupt EG zu bekommen, zB vom 20.08 - 19.10 EZ nehmen. Spätestens am 19.12.20 müssen beide Basis-EG Monate genommen worden sein. Da er um EG zu bekommen zu keinem Zeitpunkt auf mehr als 30 Std im Wochenschnitt kommen darf. Und zwar im Lebensmonat, nicht im Kalendermonat. Und Lebensmonat geht vom 20ten bis zum drauf folgendem 19ten. Das steht aber auch so alles in der Broschüre und in den Anträgen das es nicht Kalendermonate sind sondern Lebensmonate. Dein Mann tut also gut daran doch lieber morgen noch mal mit dem AG zu sprechen.


mellomania

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7 wochen vor beginn der ez. nicht früher. kein kündigungsschutz. aber er muss es lebensmonatsweise nehmen und zwar zwei monate insgesamt in den ersten 14 lebensmonaten um eg zu erhalten. wurde aber oben schon gesagt.


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