luna1990
Guten Tag Frau Bader, gemeinsames ABR und SR liegt vor. Kind ist 3 Jahre geworden. Trennung vor 2 Jahren. Es gab vor kurzem einen gerichtlich gebilligten Vergleich/Umgangsvereinbarung. Der Vater besteht darauf, dass das Kind nachts eine Windel trägt, obwohl es seit 5 Wochen nachts trocken ist und sehr gut klappt. Missgeschicke können natürlich immer passieren. Das Kind muss dort am Wochenende mit Windel schlafen und ist sehr traurig darüber. Den Vater interessiert das nicht. Ich habe ein Übergabebuch für Belange bezüglich des Kindes eingeführt. Und ebenso eine Bettschutzunterlage sowie mehrere Schlafanzüge mitgegeben. Trotzdem muss das Kind dort weiterhin eine Windel tragen. Es versteht gar nicht warum. Gemeinsame Beratung hat er dem Jugendamt gegenüber abgelehnt. Dem JA sind wohl die Hände gebunden. Niemand kann mir helfen. Er ist nicht bereit, über Entwicklung und besondere Belange bezüglich des Kindes zu kommunizieren. Bei der Übergabe verhält er sich quasi wortlos, meist kommt nicht mal eine Begrüßung. Hat man hier wirklich keine Möglichkeit zu handeln? Muss ich das alles so hinnehmen? Ich möchte doch nur eine Plattform, um ein paar Dinge besprechen zu können. Alle sagen, wir müssen miteinander kommunizieren aber niemand hilft mir...
Hallo, er scheint ein Problem auf der Paarebene zu haben und lebt es auf der Elternebene aus - da wird er noich Spass bekommen, denn Sie müssen ja noch viele Jahre mit einander kommunizieren. Das mit der Windel werden Sie nicht verbieten können. Wie wäre es denn, wenn Sie der Maus Windelhöschen mitgeben? Die nehmen ihr vllt. das negative Gefühl. Und er wird sie verwenden, denn er spart ja Geld. Liebe Grüße NB
Berlin!
Ja, Du mußt das wohl oder übel hinnehmen. Du kannst niemanden dazu zwingen, mit Dir zu reden. Und die Sache mit der Windel ist doch nur einen Nebenkriegsschauplatz. Selbst wenn sie nun eine Windel trägt, das ist ja nun nichts Schlimmes.
luna1990
Naja... das mit der Windel ist nur ein Beispiel und bei weitem ja nicht das einzige Problem. Und wenn ein Kind, das selbstständig wird und sein möchte dann solch einem väterlichen Verhalten ausgesetzt ist, ist das sicher nicht dem Kindeswohl entsprechend. Das ist schädlich für sein eigenes Zutrauen und Selbstbewusstsein. Das Kind KANN und MÖCHTE windelfrei sein, und es wird ihm verboten.
Berlin!
Das alles hat aber bei weitem nichts mit Kindeswohlgefährdung zu tun, eher mit unterschiedlicher Erziehung. Nichts von dem, was Du schilderst, ist dazu geeignet, dem Vater rechte zu entziehen. Und wie gesagt; nicht zu kommunizieren ist natürlich kacke, aber dazu zwingen kannst Du ihn nunmal nicht.
Tini_79
Seit ganzen 5 Wochen trocken und dann sind da noch Missgeschicke (also mehrere) passiert. Auch wenn ich es nicht schön finde, dass der Vater den Willen des Kindes absolut missachtet, finde ich, du machst daraus ein zu großes Thema und machst es nach so kurzer Zeit schon unnötig zum Problem. "Es versteht gar nicht warum" - "Mein Schatz, Papa hat noch etwas Bedenken, dass du vielleicht doch nicht aufwachst, wenn du Pipi musst. Du kannst ihm ja morgens den trockenen Windelslip zeigen, da wird er aber stolz sein." Ich weiß ja nicht, wie oft das Kind beim Vater schläft, aber nachdem die Windel die dritte, vierte oder zehnte Nacht trocken ist, wird er doch merken, dass es klappt. Und dann kann man auch entsprechend argumentieren.
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit