Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Exfreund gibt Wohnungsschlüssel nicht heraus und massiver Psychoterror

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Exfreund gibt Wohnungsschlüssel nicht heraus und massiver Psychoterror

Gina2019

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Hallo Frau Bader, ich habe mich von meinem Exfreund getrennt und habe von ihm verlangt mir meine Wohnungsschlüssel wo ich auch alleinige Mieterin bin und mir mein gesamtes Eigentum was er noch in seiner Wohnung von mir hat zu übergeben. Er behauptet er hat nichts mehr von mir und das er auch nie einen Wohnungsschlüssel von mir bekommen hat. Dann betreibt er noch massiven Psychoterror, leider habe ich keine Beweise bzw. er wird auch noch von seinen Freunden/ Bekannten gedeckt. Leider habe ich im auch die Wohnungsschlüssel ohne Zeugen übergeben und jetzt habe ich auch festgestellt das diverse, sehr wichtige Sachen fehlen die ich unbedingt benötige. Polizei habe ich nicht gerufen da es keine Einbruchsspuren gibt. Er ist der einzige der einen Zweitschlüssel hat und sonst hat niemand einen Wohnungsschlüssel von mir. Leider stellen seine Freunde auch schon falsche Behauptungen gegen mich auf und haben mich unberechtigt angezeigt bzw. Straftaten vorgetäuscht. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und er klingelt immer unten und bedroht mich massiv. Kurz danach ist er aber wieder verschwunden und Zeugen habe ich leider nicht. Ich habe mir alles notiert habe aber große Angst vor ihm da er auch genau weiß das ich hier keine Familie/ Freunde usw. habe und ganz allein bin. Ich möchte in jeden Fall Anzeige bei der Polizei wegen dem unbefugten Zutritt und Diebstahl in meiner Wohnung machen. Würde das gehen und wie kann ich mich noch wehren gegen falsche Behauptungen und der Bedrohungen unternehmen. Die Polizei meinte nur wenn ich keine Beweise habe steht Aussage gegen Aussage. Wenn er auch noch Zeugen hat die seine Version der Geschichte bestätigen könnt es sogar noch schlimmer für mich kommen. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schlüssel auswechseln und die Polizei informieren. Wenn er wieder kommt, sofort die Polizei rufen. Ansonsten ein gerichtliches Näherungsverbot per einstweilieg Anordnung. Liebe Grüße NB


cube

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Frau Bader beantwortet eigentlich nur Fragen, die mit Familienrecht im Sinne von Vater-Mutter-Kind zu tun haben. Mein Rat wäre: Schlösser austauschen lassen und zwar schleunigst! Klingel abstellen. Wenn er dann evt. anfängt da rumzubrüllen, rufen vielleicht die anderen Mieter die Polizei.


Gina2019

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Naja ich bin schwanger von ihm und habe mit ihm ein Kind. Hat ja eigentlich auch mit Familienrecht zu tun da auch Kinder im Spiel sind die bedroht werden. Die andern Mieter bekommen nichts mit da er ja nur bei mir klingelt und mich über die Sprechanlage bedroht. Ehe die Polizei da wäre ist er schon weg und seine Freund sagen aus das er die ganze Zeit bei ihnen war um mich bei der Polizei als Lügnerin hinzustellen.


mellomania

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ich würde das aufnehmen wenn er mich über die sprechanlange bedroht. wenn es klingelt, machst du das handy auf aufnahme. die zeit ist ja. dann hast du beweise.


Gina2019

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Die Idee hatte ich auch aber da wurde mir gesagt das ich mich selber wegen unerlaubter Aufnahmen strafbar mache und das sowieso nicht zugelassen wird :-(


cube

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Ok, das hast du vorher nicht geschrieben. Und ansonsten: ja eben - Klingel ausschalten. Und Schlösser austauschen. Oder eben die Drohungen aufnehmen. Aber mal so am Rande: du hast bereits ein Kind mit ihm und bist wieder schwanger von ihm. Kann es sein, dass es evt. Streit wegen der Kinder bzw. dem bereits vorhandenen Kind gibt, das er sehen möchte?


mellomania

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dann teile ihm schriftlich mit, dass du es aufnehmen WIRST wenn er dich nochmal bedroht. dann weiß er es und es ist dann sein problem. wer hat das sorgerecht für die kinder? bzw. das kind?


Gina2019

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Wir haben beide das Sorgerecht und es gibt auch Streit um das Sorgerecht.


cube

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Spielt das in seine "Besuche" bei dir mit rein? Will er dann sein Kind sehen, was du ihm verweigerst? Das würde die Sache diesbezüglich nämlich in einem anderen Licht erscheinen lassen. Bzgl. des Sorgerechtes solltest du proaktiv schon mal mit dem Jugendamt sprechen. Er hat ein Umgangsrecht bzw. euer Kind hat es auch. Besser, du klärst das direkt ordentlich, damit dir das nicht hinterher um die Ohren fliegt. Das unbefugte Betreten der Wohnung mal außen vorgelassen, kann er nämlich sehr gut behaupten, er würde ja nur sein Kind sehen wollen und du lässt das nicht zu. Deshalb: kümmere dich selbst um eine Regelung, bevor er das gegen dich verwendet.


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