Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ergänzung vorherige Frage

Frage: Ergänzung vorherige Frage

mami084

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Eine weitere Frage habe ich noch: Ich gehe natürlich davon aus, dass unsere Ehe von Dauer ist und wir uns mit dem Thema Scheidung nicht beschäftigen müssen irgendwann. Jedoch bin ich selbst Scheidungskind und möchte nicht naiv an eine Namensänderung herangehen. Stimmt es, dass ich im Falle einer Scheidung meinen Mädchennamen vor den Ehenamen stellen kann? Und somit namensmäßig quasi so gestellt wäre als wenn ich mich schon direkt bei der Hochzeit für einen Doppelnamen entschieden hätte? Meine Mama hat damals nämlich ihren Ehenamen abgelegt und ihren Mädchennamen wieder angenommen und ich fand es echt traurig, dass man unsere Mama-Tochter-Beziehung am Namen nicht mehr erkennen konnte. Dass sie sich auch für einen Doppelnamen hätte entscheiden können war ihr nicht bewusst. Ich hatte dies nun zufällig in einem Bericht gelesen und würde gerne wissen ob dies wirklich problemlos möglich wäre oder nicht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist möglich. Den Namen der Kinder können Sie aber nicht wieder ändern. Liebe Grüße NB


mami084

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Zum Verständnis wie ich darauf komme: das Standesamt hatte grundsätzlich von Doppelnamen abgeraten da dies bei einer eventuellen 2. Hochzeit wohl problematisch werden könnte. Obwohl das natürlich kein Thema jetzt ist habe ich den Grund allerdings nicht genau verstanden. Könnte man nicht einfach im Falle einer Wiederheirat den Namen trotz nach Scheidung angenommer Kombination Geburtsname-1. Ehename auf die Kombination 1.Ehename-2.Ehename wechseln?


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