Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erbschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erbschaft

Lola2002

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Hallo,  Von mein kinder 24 und 22 jahren ist der Vater plötzlich verstorben. Es gibt mit der Partnerin noch 2 Kinder 10 und 6 Jahren. Nun hat die Mutter gesagt das der Vater nie mit ihr beim Jugendamt war und die Vaterschaft anzuerkennen. Sie wohnten zusammen aber waren nicht verheiratet. Meine Frage ist jetzt wer ist dann jetzt erbberechtig. Bei mein kinder hat er damals unterschrieben.  Wie bekommen meine Kinder raus ob es so ist? Ob nur die 2 eingetragen sind oder auch die anderen 2?    Lg 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kosten der Beerdigung tragen die Erben. Das sind zZ Ihre Kinder. Wenn die anderen beiden Kinder posthum als seine Kinder festgestellt werden, sind sie ebenfalls Erben. Das bedeutet, dass dies bei der Erbmasse berücksichtigt wird. Wenn der Vater nur Schulden hinterlassen hat, sollten Ihre Kinder in der Frist von 6 Wochen die Erbschaft ausschlagen. Liebe Grüße NB    


misses-cat

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Ich wäre ehrlich und würde der Mutter helfen das die Kinder im Nachhinein anerkannt werden, bei ihr geht es nicht nur um das Erbe sondern auch um Halbweißenrente für die Kinder Ansonsten hoffe ich das die Mutter der jüngeren Kinder sich hikfe dringend holt


Lola2002

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Verstehen sie es bitte nicht falsch. Es ist einfach nur eine rechtliche Frage. Da meine beiden die Beerdigung zahlen müssen. Das steht fest. Und die halt die erbberechten sind. Da wir aber nicht wissen ob er was hinterlassen hat ein Brief oder so auf sein PC.  Die beiden klein werden von mein kinder nicht weg gestoßen. Es war ja ihr Vater. Es gilt nur allein was ist wenn der Vater für die beiden nie die vaterschaftanerkennung unterschrieben hat. Wie es rechtlich für meine Kinder aussieht.


misses-cat

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Die Beerdigung muss dann von allen Vieren getragen werden nicht nur von den beiden großen bzw vom Erbe bezahlt werden. Noch einmal, eine Vaterschaft kann auch nach dem Tod des Vaters festgestellt werden,  für die beiden kleinen ist das von Vorteil da sie Halbweißenrente bekommen und ihre Kinder haben dann Vorteile


KielSprotte

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Er wird doch in den Geburtsurkunden als Vater eingetragen sein?! Das müsste doch für die Beantragung der Halbwaisenrente ausreichend sein. Jugendamt kommt doch eigentlich nur ins Spiel, wenn es Streitigkeiten gibt...


misses-cat

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Wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat steht er auch nicht in den Geburtsurkunden. Solange die Eltern sich einig waren die Mutter nie Sozialgelder beantragt hat kräht da kein Hahn nach


KielSprotte

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Aber läuft das nicht übers Standesamt?


WonderWoman

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wieso sollte es relevant sein welche behörde zuständig ist? keine vaterschaftsanerkennung => kein eintrag in der geburtsurkunde, kein offizielles verwandtschaftsverhältnis kein offizielles verwandtschaftsverhältnis => kein unterhalt, kein erbe, keine halbwaisenrente


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