Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erbsache

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erbsache

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wir haben da mal eine Frage: In einigen Lebensversicherungen o.ä. gibt man für den Todesfall einen Berechtigten an. Wenn nun der Versicherungsnehmer stirbt und Jahre nach dem Abschluß der Versicherung ein Testament gemacht hat, in dem er seinen Ehepartner zum Erben einsetzt, bleibt dann die Verfügung von damals bestehen? Oder ist es generell ratsam derartige Änderungen auch der Versicherung mitzuteilen? Danke für die Antwort.


Mitglied inaktiv

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Für die Vericherung gilt das was bei Abschluß festgelegt wurde! Also wenn zb die Exfreundin drinne steht bekommt sie im Todesfall auch die Prämie ausbezahlt!


Mitglied inaktiv

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Hallo! Man kann den Erben der Versicherung zu lebzeiten noch ändern.Einfach zur Versicherungsgesellschaft gehen und den neuen Namen eintragen lassen. Nach dem Tod natürlich nicht mehr.Denn ändern kann es nur der jenige der die Versicherung abgeschlossen hat.


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsnehmer bestimmt, an wen die LV im Todesfall ausgezahlt werden soll= Bezugsberechtigter im Todesfall. Dies muss er der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Weiteres kann ich Dir evtl. morgen dazu sagen. Viele Grüße Désirée


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