Vavi27
Hallo Frau Bader, Folgende Frage hat sich bei mir ergeben: Zurzeit befinde ich mich in meiner 2. Schwangerschaft. Wobei ich die Elternzeit meines ersten Kindes im Juni beendet habe. Seit Juli habe ich nun wieder begonnen zu arbeiten woraufhin nach einigen Tagen zunächst eine Krankschreibung erfolgte und seit dem 6.8. ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgesprochen wurde. Im Juli habe ich noch mein normales Gehalt bekommen. Nun greift für das aktuelle Gehalt (August) ja das Beschäftigungsverbot. Hat alles seine Richtigkeit, dass mir nur die Hälfte meines ursprünglichen Monatsgehaltes zusteht? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße
Hallo, im BV bekommen Sie den gleichen Lohn wie ohne. Liebe Grüße NB
chrissicat
Im Beschäftigungsverbot musst du das gleiche Entgelt bekommen, wie wenn du arbeiten würdest.
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