Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternteilzeit

Josama

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Im Gesetz heißt es: ....hat der Arbeitgeber nicht innerhalb der in Satz 5 genannten Fristen die gewünschte Verteilung schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. Es wird ein Antrag auf Elternteilzeit gestellt mit Zeitraum, Umfang der Arbeisstunden und Wunscharbeitszeitverteilung. Der Arbeitgeber bestätigt die Elternteilzeit, also den Zeitraum und den Umfang (hier 30 Stunden bei einer 5 Tagewoche). Zu der gewünschten Arbeitszeitverteilung wird nichts geschrieben, weder bestätigt, noch abgelehnt. Gelten die Wunscharbeitszeiten dann als bestätigt. Ist bereits länger als die 4 Wochen gesetzlicher Frist her.


mellomania

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was für arbeitszeiten stehen in deinem hauptvertrag?


Josama

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Da stehen keine.


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