Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternteilzeit

Josama

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Hallo, Wenn ein Antrag auf Elternteilzeit abgelehnt wird (wegen Wunscharbeitszeitverteilung muss ja der komplette Antrag abgelehnt werden, Teilzeitstellen gibt es aber) und man dann mit dem AG bespricht, welche Alternativen möglich (hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung) sind und der AN diese dann schriftlich bestätigt, sollte dies doch eigentlich klar gehen oder? Oder muss man dann einen neuen Antrag mit den im Gespräch genannten Alternativen stellen? Da man grundsätzlich während der Elternzeit 2x das Recht hat, die Arbeitszeit währenddessen zu kürzen, wäre mir dann dieses Recht nicht genommen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn beide sich einig sind, muss man keinen neuen Antrag stellen. Liebe Grüße NB


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