Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngelt trotz Krankenschein

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngelt trotz Krankenschein

Archie

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Hallo Frau Bader!! Ich habe im Aug 2011 mein erstes Kind verlohren Wurde am 11.11.11 erneut schwanger und dann zum 30.11.11 gekündigt (kündigung erfolgte im nicht schwangeren Zustand) Bin bis zur Entbindung- im juni 2012 krank geschrieben Beziehe seit Okt.2011 KRANKENGELD wieviel Elterngeld steht mir zu 300 Euro oder die 67% vor der Krankschreibung??????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, furchtbar, ein Kind zu verlieren – mein Mitgefühl! Gleichwohl verstehe ich die Frage nicht. Ist jetzt die Kündigung wirksam oder nicht? Haben Sie noch einen Arbeitgeber oder nicht? Grundsätzlich wird Krankengeld, wenn die Krankheit auf der Schwangerschaft beruht, unbeachtet gelassen und vorherige Monate herangezogen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Vom Krankegeld wird das EG definitiv NIE berechnet. Die Monate in denen Du Krankengeld bezogen hast werden mit 0,-€ in die Berechnung aufgenommen - mit einer Außnahme: wenn der Krankengeldbezug schwangerschaftsbedingt war. Dann werden die Monate in denen Du Krankengeld bezogen hast aus der Berechnung komplett raus genommen und weiter vorn liegende Monate hinzugenommen. LG Sabine


Archie

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Habe seit dem 30.11.11 keinen Arbeitgeber mehr!!! Bin aber auch seit dem 11.11.11 zum 2 x schwanger!!! Beziehe seit Oktober 2011 Krankengeld Bin auf die 2 Schwangerschaft vom Arzt seitdem Krank geschrieben Bekomme ich dann die 67% Elterngeld oder nur die 300 Euro??? Was muß ich schon besorgen für den Elterngeldantrag??? Bescheinigung vom Arzt?? Lohnabrechnungen Kopieren ???? Was brauche ich von der Krankenkasseals Beleg des Krankengeldbezuges??? Lieben Gruß


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