Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngelt - 2 AG

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngelt - 2 AG

Lilli33

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Hallo Wollte mal fragen wie es denn geregelt ist wenn man in der Elternzeit beim 1 AG Teilzeit arbeitet und erneut schwanger wird? Angenommen das 2 Kind würde 1 Monat vor Beendigung der Elternzeit vom 1 AG auf die Welt kommen und beendet die Elternzeitbeim 1 AG um Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben... würde man dann von beiden AG Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommen? Oder wie ist es da geregelt? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, Sie meinen den 2. AG? Üblicherweise wird die Tätigkeit des 2. AG auf die EZ befristet u endet automatsich mit der vorzeitigen Beendigung der EZ -> dann bekommt man von AG 2 kein MG. Sollte der Vertrag parallel später weiterlaufen (ohne die Höchstarbeitszeit zu überschreiten)-> man bekommt von beiden Ag MG Liebe Grüße NB


Lilli33

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Also elternzeit würde bis Juni laufen und der teilzeitvertrsg läuft bis Dezember... also würde man dann von beiden AG MG bekommen richtig ?


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