Lilli33
Hallo Wollte mal fragen wie es denn geregelt ist wenn man in der Elternzeit beim 1 AG Teilzeit arbeitet und erneut schwanger wird? Angenommen das 2 Kind würde 1 Monat vor Beendigung der Elternzeit vom 1 AG auf die Welt kommen und beendet die Elternzeitbeim 1 AG um Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben... würde man dann von beiden AG Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommen? Oder wie ist es da geregelt? Lg
Halo, Sie meinen den 2. AG? Üblicherweise wird die Tätigkeit des 2. AG auf die EZ befristet u endet automatsich mit der vorzeitigen Beendigung der EZ -> dann bekommt man von AG 2 kein MG. Sollte der Vertrag parallel später weiterlaufen (ohne die Höchstarbeitszeit zu überschreiten)-> man bekommt von beiden Ag MG Liebe Grüße NB
Lilli33
Also elternzeit würde bis Juni laufen und der teilzeitvertrsg läuft bis Dezember... also würde man dann von beiden AG MG bekommen richtig ?
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot