Nickystone
Hallo, ich bin aktuell schwanger mit Kind 2 mit ET in 2021. Ich habe Mischeinkünfte (angestellt und ein Gewerbe wegen Solaranlage). Nun habe ich im Jahr 2020 nur 4 Monate gearbeitet davon 2 Wochen aufgrund Corona in Kurzarbeit. Von Januar bis August war ich noch in passiver Elternzeit, da ich aufgrund Corona keine Betreuung bekommen habe. Kann ich das Jahr 2020 ausklammern lassen bei der Elterngeld Berechnung und muss ich dafür ein spezielles Formular ausfüllen? 2019 und 2018 müsste ich ausklammern können weil ich Elterngeld für Kind 1 bezogen habe (Geburtstermin Sep. 2018) oder? Danke im Voraus
Hallo, die Monate mit Kurzarbeitergeld wegen der PAndemie dürfen ausgeklammert werden - bei Selbständige damit das ganze entsprechende Jahr. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein das geht nicht, auch wenn es für deinen Nachteil ist.
Felica
Frage bei der EG-Kasse nach. Bei kurzarbeit innerhalb einer Schwangerschaft gibt es beim EG aktuell sonderregelungen. Ansonsten geht das nicht. Sollte das kurzarbeitergeld vor Eintritt der Schwangerschaft gewesen sein, dürfte das wegfallen. So jedenfalls mein Wissensstand.
Dojii
Wenn das Kurzarbeitergeld coronabedingt gezahlt wurde, darfst du den Bemessungszeitraum um ganze Jahre verschieben. Im aktuellen Antrag gibt es dafür sogar extra ein neues Feld, wo man das angeben kann. Dann kommst du theoretisch bis 2017 zurück. Dein Arbeitgeber muss dir dann eine Bescheinigung ausstellen wo er darlegt, dass die Kurzarbeit aufgrund der Pandemie eingesetzt wurde.
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