Jasmin2209
Hallo, ich habe ein riesen Problem und zwar, habe ich meinen Sohn am 22.09.2018 zur Welt gebracht und war 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung im Mutterschutz. Ich habe also Mutterschaftsgeld bekommen, Elterngeld beziehe nur ich, sprich 12 Monate Basiselterngeld. Das bedeutet ja für mich, da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird an das Elterngeld, dass ich jetzt im Juli 19 die letzte Auszahlung bekommen habe. Was mache ich also jetzt im August und September ohne Geld Leistung? Ich werde nämlich erst ab 1.10.19 wieder in meinen Beruf einsteigen. Lg
Hallo, schaeun Sie mal auf dn bescheid, SIe bekommen es ja für die Monate 3-12. Ansonsten müssen Sie es selber überbrücken. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die letzte Auszahlung ist doch erst im August, wenn Dein Kind im September geboren ist. Ab Oktober gehst Du wieder arbeiten, passt doch alles. Was steht denn auf Deinem Elterngeldbescheid drauf?
drosera
Hi, Elterngeld wird vorschüssig gezahlt, am 22.08. sollte die Zahlung für September kommen. Die überbrückung vom 22.09. bis zum Gehaltseingang Ende Oktober ist eure Sache.
Jasmin2209
Ich bin nur etwas verwirrt, da ich gesehen habe dass das Mutterschaftsgeld als Elterngeldersatz zählt und man dann quasi "nur" 10 Monate Elterngeld ausbezahlt bekommt. Was ja dann laut Berechnung bis jz zum Juli sein müsste. Bitte entschuldigt, nur blicke ich in manchen Sachen diesbezüglich nicht durch.
Dojii
Es sind 10 Monate NACH der Mutterschutzfrist, sodass du mit dem Mutterschutz wieder auf deine 12 Monate kommst. Alles gut.
Mitglied inaktiv
Das Mutterschaftsgeld wird immer in der Zeit des nachgeburtlichen Mutterschutzes angerechnet. Da das ja höher ist, fällt in dieser Zeit ja das Elterngeld weg. Gibt ja auch Frauen die kein Mutterschaftsgeld erhalten. Diese bekommen dann 12 Monate EG ausbezahlt. Deine letzte Zahlung vom EG erfolgt im August. Die Zeit zwischen letztem EG Zahlung und Lohn vom AG im Oktober müsst ihr leider überbrücken.
Jasmin2209
Vielen vielen Dank für die hilfreichen Antworten. :-) Dann hatte ich das falsch verstanden gehabt und bin jetzt beruhigt. Liebste Grüße
Felica
Du hast am Anfang mehr Geld bekommen, da Mutterschutzgeld im nachhinein bezahlt wird. Genau wie bei den meisten Leuten eben der Gehalt und Lohn, sprich mal erbringt erst die Leistung und bekommt dann das Geld dafür. Ausnahme der Anteil von der KK der ja in zwei Zahlungen erfolgte. Elterngeld wird dagegen im voraus bezahlt, sprich man bekommt es erst und dann läuft der dazugehörige Monat. Dein Gehalt wird dann sicherlich wieder im nachhinein bezahlt. Heißt wenn du ab dem 1.10 wieder arbeitest, wirst du um November deine Gehaltszahlung für Oktober bekommen. Außer du arbeitest im öffentlichen Dienst, da bekommt man das Gehalt ja im voraus. Dieses hin und her führt dazu das man anfangs mehr Geld hat, das einem dann eben am Ende fehlt, weshalb man sich gleich am Anfang was zur Seite legen sollte zur Überbrückung. Hoffe das hast du berücksichtigt. Mit dem verrechnen ist gemeint, du bekommst zwar 12 Monate EG, aber für mindestens 8 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz ja auch wenn du gesetzlich pflichtversichert bist, erst einmal Mutterschutzgeld. Das ist höher wie das EG, jedenfalls in den allermeisten Fällen und wird mit dem EG verrechnet. Weshalb dir die EG-Zeit abgezogen wird, aber das Mutterschutzgeld ausgezahlt wird. Rechnet man 12 Monate EG, erhälst du die letzte Zahlung EG dann zu Mitte August, dann wenn der 12te Lebensmonat beginnt. Überbrücken müsstest du also nur vom 22.09- Anfang November wenn dein erstes Gehalt kommt. Mitunter kann man dann den AG fragen ob man auch einen Vorschuss bekommt, noch besser ist es aber wenn man von dem anfänglichen höheren Mutterschutzgeld was zur Seite gelegt hat. Wenn dir jetzt noch was unklar ist, werfe einfach einen Blick auf dein EG-Bescheid. Da muss drauf stehen wann du die letzte Zahlung bekommst.
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