Nadl3011
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Mein Lebensgefährte hat für den 8. und 12. Lebensmonat Elternzeit beantragt. Unser Sohn sollte im 12. Lebensmonat an die Kinderkrippe gewöhnt werden. Allerdings hat die Krippe kurzfristig eine Einheitslösung gefunden, die Kinder erst nach dem 1.Geburtstag ein zu gewöhnen. Somit hat mein Lebensgefährte, nach kurzfristiger Absprache mit seinem Arbeitgeber, den 13. Lebensmonat seine Elternzeit gemacht. Eine andere Lösung gab es hierfür nicht, da ich wieder arbeiten gehen musste. Jetzt im Nachgang wurde ein riesiger Wirbel bei dem „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ darum verursacht. Am Ende sollen wir jetzt das Elterngeld zurück zahlen. Sollten wir unser Kind vor die Krippenpforte setzen und zur Arbeit gehen? Was hätten wir hier tun sollen? Und wie soll es jetzt weitergehen? Sollten wir einen Kredit aufnehmen, um das Elterngeld von über 1.800 € zurück zu zahlen? Wir sind zur Zeit echt ratlos.
Hallo, ändern sich die Umstände, kann man eigentlich einmalig ändern. Haben Sie die Gründe vom KiGa belegt schriftlich erklärt?Gibt es schon einen Bescheid? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kannst Du bitte die genauen Daten nennen ? Wann genau ist das Kind geboren und wann genau hat er nun wirklich Elternzeit genommen und wann genau das Elterngeld ? Habt ihr die Elterngeldstelle über die Änderung informiert und vor allem wann ?
Nadl3011
Derzeit haben wir eine Anhörung nach Paragraph 24 Sozialgesetzbuch - zehntes Buch - (SGB X) Bei der Kinderkrippe haben wir jetzt eine Erklärung bezüglich der kurzfristigen Informationen der einheitlichen Regelung angefordert und sobald wir diese haben, Antworten wir auf die Anhörung. Normal muss man Änderungen drei Monate vor dem Änderungsmonat mitteilen...Laut dem Paragraph 7 BEEG Wie soll das gehen, wenn uns die Krippe Mitte März informiert hat?! Unser Sohn ist am 05.04.13 geboren. Beantrag war der 8. und 12. LM und genommen hat er den 8. und 13. LM. Grund der Beanstandung: im beantragten Zeitraum 12 . LM, wurde einer Beschäftigung nachgegangen. Ja klar...wenn wir es verschieben mussten. Mitgeteilt haben wir es der ZBFS Mitte April telefonisch. Also da versteht man die Welt nicht mehr. Wir haben zwei Monate beantragt und haben zwei Monate Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen.
Sternenschnuppe
Autsch. Teledonisch kann man nicht nachweisen. Der 12. LM began am 04.03. und endete am 04.04. , wieso habt ihr es dann erst Mitte April gemeldet? Das werden Fragen sein die ihr erklären müsst.
Nadl3011
Ganz ehrlich....weil wir das nicht wussten, dass wir es umgehend an die ZBFS melden müssen. Wir haben es mit dem AG kurzfristig abgeklärt. Mhhhh...das es soooo dringend erforderlich ist die ZBFS zu informieren war uns nicht bewusst. Wir dachten es ist ja eh ausgezahlt und ob nun für den 12. oder 13. Monat.... Die hätten es ja auch nur einen Monat nach hinten verschoben. Meine Güte ... Wenn die nur in allen Dingen so kleinlich wären. Andere nutzen den Staat von hinten bis vorne aus, wenn man sich als Arbeitnehmer mal erlaubt zwei Monate für sein Kind da zu sein...muss man sich mit so einer Kleinlichkeit auseinander setzen.
Nadl3011
Re: Elterngeldrückzahlung Derzeit haben wir eine Anhörung nach Paragraph 24 Sozialgesetzbuch - zehntes Buch - (SGB X) Bei der Kinderkrippe haben wir jetzt eine Erklärung bezüglich der kurzfristigen Informationen der einheitlichen Regelung angefordert und sobald wir diese haben, Antworten wir auf die Anhörung. Normal muss man Änderungen drei Monate vor dem Änderungsmonat mitteilen...Laut dem Paragraph 7 BEEG Wie soll das gehen, wenn uns die Krippe Mitte März informiert hat?! Unser Sohn ist am 05.04.13 geboren. Beantrag war der 8. und 12. LM und genommen hat er den 8. und 13. LM. Grund der Beanstandung: im beantragten Zeitraum 12 . LM, wurde einer Beschäftigung nachgegangen. Ja klar...wenn wir es verschieben mussten. Mitgeteilt haben wir es der ZBFS Mitte April telefonisch. Also da versteht man die Welt nicht mehr. Wir haben zwei Monate beantragt und haben zwei Monate Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen.
Sternenschnuppe
Fakt ist ihr habt Elterngeld bekommen und er ist gleichzeitig arbeiten gegangen. Dass man das melden muss und zwar gleich liegt doch auf der Hand? Mit Glück verschiebt sich der Monat dennoch und es wird umgemodelt, aber das Verfahren nun muss geführt werden, ihr seid verpflichtet jede Änderung umgehend zu melden. Was mit dem Kindergarten ist oder nicht interessiert die auch nicht, einzig von Interesse ist dass es Einkommen gab im Elterngeldbezug und keine Elternzeit genommen wurde. Warum wieso weshalb, damit haben die nix zu tun. Der AG auch nicht, Elterngeld und Zeit haben auch nur indirekt damit zu tun. Schickt den Bogen so schnell wie möglich zurück und sage wie es ist. ihr habt vergessen es rechtzeitig zu melden. Und die Abrechnung aus dem Elternzeitmonat dazu,nie belegt dass er da nix verdient hat.
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