Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ElternGeldPlus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ElternGeldPlus

mundo

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Hilfe bei meiner Frage zur Mutterschutz. Jetzt noch eine zum ElterngeldPlus: Ist es möglich, dass ich nach Ende meiner Mutterschutz direkt in die Elternzeit Modell EltengeldPlus nehme (also ab Oktober 2016) und mein mann 2 Monate später (also ab Dezember 2016/ Januar 2017) würde auch die Elternzeit mit Modell ElterngeldPlus anfangen? Oder darf man in dem Fall die Elternzeit so parallel nicht beantragen? Vielen Dank! Mit besten Grüßen, Mundo


Sternenschnuppe

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Hey Jeder darf seine Monate so beantragen wie man möchte. Unabhängig voneinander , gleichzeitig oder hintereinander. Wie ihr das wollt. Es sind halt maximal 14 zusammen und müssen genommen werden bis das Kind 14 Monate ist. Die aufgesparte Rate wird darüber hinaus ausgezahlt.


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