Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einspringen

Frage: Einspringen

Aimee2010

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Hallo, ich arbeite 3 vormittage die Woche, und soll ständig einspringen wenn jemand erkrankt. Das kann ich in den seltensten Fällen, da es dann meistens um nachmittags geht, ich habe 2 Kinder die ich nachmittags nicht unter bekomme. Wenn ich quasi immer nein sage, kann er mich kündigen, da nie flexibel? Er sagte letzte Woche schon den Spruch immer wenn es passen soll, passt es nicht, was ich ja nicht ändern kann, da es ja meinen freien Tage sind. Wo ich arzttermine oder ähnliches dann hin Schiebe, eben außerhalb meiner Arbeitszeiten. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was genau steht denn im Arbeitsvertrag? Drei Vormittag in die Woche? Dann müssen Sie auch an den anderen Tagen nachmittags nicht einspringen. Wenn aber im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitnehmer flexibel auch an anderen Tagen und auch zu anderen Zeiten zur Verfügung steht, dann schon. Liebe Grüße NB


cube

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Kündigen könnte er dich nur, wenn du grundsätzlich per Vertrag auch an Nachmittagen arbeiten können müsstest und deine aktuelle Einteilung sozusagen Good Will ist. Also ein Vertrag wie zB "Montags-Freitags an 3 Tagen", " x Stunden an 3 Tagen von Montag-Freitag" etc." Dann ist zwar deine Stundenzahl und auch die Anzahl Tage begrenzt, wann du aber innerhalb der Woche/tage eingesetzt wirst, flexibel gestaltbar. Ist vertraglich aber ganz klar geregelt, dass du an den Tagen x,y,z von 8-14 Uhr arbeitest, kann dein Chef dir gar nichts.


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