Nektarica
Sehr geehrte Frau Bader, Unser Baby ist am 30.06. geboren. Vater hat EZ für März und April beantragt. Jedoch, muss er jetzt aus privaten Grunden darauf verzichten. Brief an der Elterngeldstelle schicken wir schon morgen. Kann er aber später andere Monate auswählen, wenn es mit Chef klappt, z.B. Juni und Juli? Aktuell weiß er aber nicht ob das möglich ist. Danke, N.
Hallo, wenn der Arbeitgeber zustimmt, geht das. Liebe Grüße NB
Ani123
Der KV kann andere Monate nehmen insofern sein AG zustimmt. Ohne Zustimmung geht es nicht, weil er sich in der ersten Meldung für die ersten 2 Jahre festlegen musste. EG kann er längstens bis zum 14. Lebensmonat beziehen und er muss es mind. 2 Monate beziehen um es zu erhalten. Somit müsste er spätestens ab de. 30.06. in EG Bezug gehen. EZ kann er bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen, wobei er nur 24 Monate auf nach das 3. Jahr übeetragen lassen kann. Insofern er EZ nach dem 2. Geburtstag nehmen möchte ist das mit fristgerechter Meldung möglich. (bis 3 Jahre: spätestens 7 Wochen vor Beginn, ab 3 Jahre: spätestens 13 Wochen vor Beginn) Warum kann er im März und April nicht mehr in EZ sein?
Nektarica
Vielen Dank!
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