Skippy
Hallo, ich rechne gerade aus, wie viele Stunden Teilzeit sich wie auf meine Elterngeld Plus-Bezüge auswirken. Nun ist es so, dass mein Gesamtnetto der letzten 12 Monate für den Beitragsbemessungszeitraum niedriger war, als mein aktuelles Netto. Grundsätzlich lässt sich für die Berechnung ja sagen, dass das EG+ ca. 65% der Differenz zwischen vorherigem und neuen (Teilzeit)Einkommen beträgt, max. jedoch die Hälfte des Basis-Elterngeldes. Zwei Fragen: 1) Wird die Differenz immer zu dem Durchschnittswert aus den vorherigen 12 Monaten vor MuSchu-Beginn gezogen? 2) Wird von dem aktuellen Teilzeitgehalt ebenfalls eine Werbungskostenpauschale abgezogen, die die Differenz somit reduziert? Vielen herzlichen Dank!
Hallo, Ja, es zählt der Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Die Elterngeldstelle ermittelt den Differenzbetrag vom Elterngeld und dem anzurechnenden Zuverdienst. Die zuvor ermittelte Ersatzrate (i.d.R. 65 Prozent) wird dann nur noch auf den Differenzbetrag angewendet und als Elterngeld ausgezahlt. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, es wird immer das durchschnittliche Einkommen aus den 12 Monaten vor Geburt (bzw. vor Mutterschutz) mit dem durchschnittlichen Einkommen im Elterngeld (Plus) Bezug verglichen. Ist dein Einkommen vorher niedriger als während des Elterngeldes, bekommst du nur den Mindestsatz von 150 EUR als Elterngeld gezahlt. Die 83,33 EUR Werbungskostenpauschale werden auch monatlich von deinem Einkommen im Elterngeldbezug abgezogen.
Skippy
Herzlichen Dank für deine Antwort!
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