Mitglied inaktiv
Ich hoffe SIe beantworten mir meine Frage, obwohl sie nicht direkt was mit RuB zutun hat,aber ich werde im Internet einfach nicht detailiert fündig. Ich werde bald heiraten und spiele mit dem Gedanken einen Doppelnamen zu führen. Welche Rechte/Pflichten habe ich? Kann ich den ausgewählten Familiennamen später alleine führen,wenn es mir doch zu umständlich wird mit dem Doppelnamen? (ich meine das mal gelesen zu haben) Ich danke Ihnen im Voraus ganz herzlich
Hallo, ich habe davon nicht wirklich Ahnung, weil es nicht in mein Fachgebiet fällt. Ich weiß von einer Freundin, dass sie eine Frist von 5 Jahren hatte, um den Doppelnamen aufzugeben. Am besten fragen Sie beim Standesamt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
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