Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Diagnosen bei 6 Wochen AU (welche Möglichkeiten?)

Frage: Diagnosen bei 6 Wochen AU (welche Möglichkeiten?)

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Man kann doch 6 Wochen auf eine Diagnose krank geschrieben werden. Zählen die 6 Wochen für 1 Jahr? Und wie ist das in der SS, ich meine wenn mann wegen Blutung in der SS krank geschrieben worde und dann wegen drohender Frühgeburt. Ist das egal, weil es sich um die SS handelt? Wie ist es wenn ich an einer Grippe erkranke, würden dann die 6 Wochen neu beginnen? Vielen Dank für Ihre Antwort Susi77


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Susi, es erfolgt keine Anrechnung auf ein Jahr sondern pro Krankheit. Wenn jemand also zB ein gebrochenes Bein hat und sechs Wo fehlt, danach weitere sechs Wochen wegen einer Blinddarmentzündung fehlt, zählt die FRist neu. Bei einer SS kommt es darauf an, was auf dem Attest steht. Wenn da etwas von SS bedingter Erkrankung steht, ist es egal, welche ERkrankung, die Zeit wird weiter gezählt. Anders, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Susi.... JA, soviel ich weiß, würde bei der normalen Grippe (hat ja nichts mit SS zu tun), wieder neu "gezählt" werden.... während einer SS werden die Kranktage immer nur dann dazu addiert, wenn die Diagnose des Arztes bestätigt, daß es schwangerschaftsbedingte Beschwerden sind. Bei mir war das auch so: ich bin seit 6 Wochen krankgeschrieben...zuerst von meiner Hausärztin, wegen eines Karpaltunnelsyndroms...mir schliefen dauernd die Hände ein....das haben oft Schwangere....und anschließend stellte mein FA einen verkürzten Gebärmutterhals fest, ich lag dann auch im KH....im KH wurde erneut eine Krankmeldung ausgestellt, die bis zu Beginn des MUtterschutzes geht......tja und mein AG hat nun zum 26. Nov die Zahlung eingestellt, die KK zahlt weiter bis zum 12.12 (Mutterschutz Beginn).....also, wie gesagt, bei mir wurden die 2 Krankmeldungen auch zusammenrechnet, obwohl es sogar "Erstbescheinigungen" waren.....so ist das eben.... allerdings kann ein Arzt dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen...das muß aber schriftlich geschehen (das Schreiben geht an den AG und an die KK).....in diesem Fall muß der Arbeitgeber dein Gehalt zu 100% fortzahlen...und die krankenkasse muß nix zahlen ....bei einem Beschäftiungsverbot muß der Arzt bei seiner Diagnose davon überzeugt sein, daß das Leben der Mutter oder des Kindes gefährdet wäre, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen würde. ich denke aber, daß je nachdem was du hast, also z,B wenn eine Frühgeburt droht, auf jeden Fall eine BV ausgestellt werden würde. ich hoffe, dir ein bisschen geholfen zu haben. LG Sabine 34.SSW


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