Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Datenschutzverordnung

Frage: Datenschutzverordnung

Micha76

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Sehr geehre Frau Bader, ich habe ein Frühchen bekommen und bekam vom Krankenhaus eine frühe Hilfe gestellt. So wie ich es verstand ist dies ein Landesförderungsprogramm und daher kostenlos. Ich musste ein Vertrag über eine Betreuungsleistung mit einer Famiien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin unterschreiben Im Vertrag stand darin: Famiien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin ....vom Caritasverband e.V. im Rahmen ihrer Aufgaben mich unterstützt und die zu diese Zweck erforderlichen Daten, die meine Person und meine Famiie betreffen, erheben, verarbeiten und nutzen können. Ich bin weiter damit einverstanden, dass die mit mir erörterten Belange mit Angaben zu meiner Person an folgende Stellen weitergegeben werden dürfen (sagte Hebamme, dokumentiert ohne Name). Die Dame erklärte mir sie hätte "Draht zum Jugendamt". Nun war ich beim Kinderarzt. Sagte dass die frühe Hilfe nichts taugt, dass Sie auf den Kinderarzt beim Thema Spucken verwiesen hätte. Der kinderarzt hat gesagt er stellt mir nun vom Jugendamt eine Familienhebamme. Sie versicherte mir, dass dies dann eine andere Person als die frühe Hiöfe sei. Nun war ich mehr wie überfallen, dass genau meine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin der Caritas anrief und nun behauptete Sie sei Familienhebamme. nun folgende Punkte: - mit den Berufen kenne ich mich nicht aus, doch entweder ist es Betrug oder sie hat mehrere Funktionen - dass man in zwei Funktionen arbeiten darf kenne ich mich auch nicht aus, doch kann ich mir die Kraft sparen, die nun beim Übergewicht genauso wenig wie beim Spucken mir weiterhelfen kann. Jedoch kam nun folgende Frage. an wen darf Sie aufgrund des Textes die Daten weitergeben. Dachte nur an die Hebamme: oder darf Caritas dann Quasi an Jugendamt, Kinderarzt etc. ohne mein Wissen die ganzen Daten weitergeben? Bis jetzt war mir nicht klar, in welcher Funktion Sie überhaupt tätig waren. Wie verhält es sich wenn Sie nun als Familien- und Kinderkrankenpflegerin tätig und gleichzeitig als Hebamme tätig ist, das heißt meine Daten landen dann alle beim Jugendamt? Kann ich beim Jugendamt die mir gepeicherten Daten nun verlangen, weil alles was lief ja eigentlich ohne meine Zustimmung war, dass für mich nicht erkennbar war an wen die Daten weitergegeben werden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss doch genau die Angaben enthalten, wem gegenüber eine Befreiung vorliegt. Ansonsten verlinke ich eine Adresse, wo sie Information zu diesem Thema erhalten: https://www.elternsein.info/fruehe-hilfen/was-sind-fruehe-hilfen/was-machen-familienhebammen/ Liebe Grüße NB


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