Sophmar
Hallo, mein Arbeitgeber bei meinem Nebenjob meinte es lohnt sich nicht wirtschaftlich mich während der Schwangerschaft noch weiter zu beschäftigen und würde mich gerne Kündigen. Da das ja nicht geht, stelle ich mir die Frage ob er mich zwar weiter angestellt lassen kann, mich dafür aber nicht mehr in den Dienstplänen zu berücksichtigen? Das ist ja dann eigentlich auch wie eine Kündigen oder? Oder ist er verspflichtet mich weiterhin einzuteilen?
Hallo, ich kenne den Arbeitsvertrag nicht. Sollte da drin stehen, dass er Sie flexibel bis Null einsetzen kann, darf er das tun. Ansonsten muss man sich daran orientieren, wie er Sie bis jetzt regelmäßig eingesetzt hat. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Kommt auf deinen Vertrag drauf an, was ist dort vereinbart? Stundenlöhnerin nach Bedarf abrufbar, fixe Stdzahl x /Woche, oder oder oder ........das musst du schon nähere Infos geben, bevor jemand dir die Frage beantworten kann.
Sophmar
also ich bin auf 450 Euro angestellt, habe keinen Befristung und eigentlich feste Tage in der Woche. Aber an und für sich wird der Dienstplan jede Woche neu geschrieben und nach bedarf eingeteilt.
KielSprotte
Das beantwortet meine Frage nicht: was steht bezüglich deiner Arbeitszeiten im Vertrag??
Sophmar
es gibt keinen Arbeitsvertrag. es ist nur vereinbart dass ich 450€ voll machen muss im monat. Ich habe allerdings auch noch nie einen Arbeitsvertrag bekommen bei einem 450€ job
Berlin!
Du hast keinen SCHRIFTLICHEN Arbeitsvertrag. Einen Arbeitsvertrag hast Du spätestens dann, wenn Du anfängst zu arbeiten. Und dass Du das getan hast, kann man ja anhand der bisherigen Abrechnungen nachweisen. natürlich muß Dich Deine Arbeitgeberin weiter wie gehabt beschäftigen, durch die Schwangerschaft darfst Du keine Nachteile haben.
Felica
Nein, da dir kein Nachteil entstehen darf muss er dich weiter bezahlen. Er kann also nicht einfach hingehen und so auf Umwegen das Geld einsparen. Hat er keine geeignete Arbeit, soll er Beschäftigungsverbot aussprechen. Entweder ein komplettes oder teilweises. Massgebloch für die Höhe des Gehaltes sind dann die 3 monaze vor Schwangerschaft. Kann er dann über die KK wieder rein holen über die Umlage.
mellomania
sorry, aber das kann ja nicht rechtskonform sein. er muss sie weiter bezahlen, das ja. aber bv? über die u2 wieder reinholen? wenn er nix hat? was soll er da untersagen? das kann ich kaum glauben, dass das rechtens ist.
Felica
Mellomania, nur für dich zur Erklärung. Der Spruch, du bist ja jetzt schwanger und darfst nichts mehr machen kommt bei vielen AG im Minijob und Billigbereich. Viele der dort üblichen Arbeiten sind wirklich problematisch mit dem Mutterschutz. Nicht jeder sitzt im Büro und sortiert Akten oder so. Meistens sind genau die Jobs welche körperlich belastend sind die, welche am miesesten bezahlt werden. Ob das hier auch vorliegt, keine Ahnung. Im Zweifel wird sich dann der AG mit der KK rum ärgern müssen wenn er das BV zu Unrecht ausgesprochen hat. Die Userin weiß jetzt aber wenigstens das sie einen Anspruch auf eine weitere Bezahlung hat und das es ihr egal sein kann ob der Ag sie nicht beschäftigen kann oder nicht will. Er muss weiter zahlen. Ihr ein schlechtes Gewissen einreden das er sie sich wirtschaftlich nicht leisten kann geht jedenfalls nicht.
Felica
Würdest du Texte übrigens mal richtig lesen und dann in Ruhe nachdenken statt direkt Schnappatmung zu bekommen, hättest du sicherlich mitbekommen das deine Aufregung völlig fehl am Platze ist. Ich schrieb BV falls er keine geeignete Arbeit hat. Nicht wenn er gar keine Arbeit hat.
mellomania
danke für deine Antwort. dass sie weiter bezahlt werden muss ist für sie nun klar. der AG muss sich aber trotz allem (das soll auch für sie kein schlechtes gewissen sein) an die gesetze halten und die GFBU machen. Es liest sich aber nach ihrer Schilderung eben anders, dass er sie gar nicht mehr einplant weil er GAR keine Arbeit mehr hat. Hat auch wenig mit Schnappatmung zu tun (keine Ahnung wie du drauf kommst), es war nur eine ganz normale sachliche Frage. mehr nicht.
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