Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Corona BV

Frage: Corona BV

Lenimo206

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in der 15. SSW und ich arbeite an der Rezeption einer Zahnarztpraxis. Seitdem ich Schwanger bin habe ich die Kontrolle über meinen Körper verloren. Es ist ein Wunschkind. Doch aufgrund der Schwangerschaftsbeschwerden, lässt die freude noch auf sich warten. Mein Immunsystem ist zudem so stark runtergefahren, sodass ich gefühlt jede Erkältung mitnehme. Ich lag zuletzt 4 Wochen aufgrund eines grippalen Infektes flach. Auf der Arbeit besteht kein Verständnis mehr, was ich sehr Schade finde. Da ich vorher zu den zuverlässigsten Mitarbeitern gehörte, ich wurde oft gelobt und war letztes Jahr nicht einmal krank. Jetzt noch der Covid -19 Virus, laut den wenigen Studien, soll er für Schwangere und dem Baby im Bauch ungefährlich sein. Ich vertraue dem aber nicht zu 100%, auch da man ja erst am Anfang der Forschung steht. Nichts desto trotz bringt der Virus Fieber mit sich, was im schlimmsten Fall zu einer Frühgeburt führen kann. Meine AG haben bisher keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Und mich auch nicht ins Beschäftigungsverbot geschickt. Laut meiner Chefin ist die Frauenärztin dafür zuständig. Meine Frauenärztin sagt dies genau andersrum. Ich will mit Niemandem diskutieren oder auf den Schlips treten. Was kann ich tun. Ich sorge mich doch nur um mein Baby. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag muss eine Gefährdungsprüfung durchführen - wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt. Die Frage, ob Corona ein BV auslösen kann, muss wohl (ich bin kein Arzt) zum momentanen Zeitpunkt verneint werden. Wenn Sie krank sind,bekommen Sie eine AU. Wenn kein Grund für BV oder Au vorliegt und Sie sich unwohl fühlen, bleibt Urlaub. Liebe Grüße NB


cube

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Der AG ist für ein BV zuständig, wenn der Arbeitsplatz selbst bzw. deine Tätigkeit eine Gefährdung darstellt und er dir keine Ersatztätigkeit anbieten kann. Der FA wäre zuständig, wenn Arbeiten generell (egal was, wie lange etc) eine Gefährdung deiner Schwangerschaft/des Babys darstellen würde. Beides ist aber nicht der Fall - daher sagen beide zu Recht: ich kann das BV nicht ausstellen. Dazu kommt: wenn du zB Fieber hast, bist du ganz normal krank - also ArbeitsUnfähig = AU.


mellomania

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du kannst dich unbezahlt freistellen lassen wenn du nicht arbeiten magst. ein bv ist nicht angebracht. weder vom arzt noch vom AG. wenn krank, dann krankmeldung. ansonsten freistellung unbezahlt.


Strudelteigteilchen

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Zuallererst MUSS (!!!) Dein AG eine Gefährungsbeurteilung erstellen - das ist nicht optional, und die Privatmeinung irgendwelcher BV-Gegner in einem Forum ersetzt diese nicht. Wenn also bisher keine stattgefunden hat, dann ist das - komplett unabhängig von Corona - nicht tragbar. Wende Dich an die Gewerbeaufsicht, die kann Deinem AG diesbezüglich auf die Füßlein steigen. Ansonsten ist das mit Schwangerschaft, BV und Corona wohl sehr unterschiedlich und individuell. Auf die Schnelle habe ich die Vorgaben aus BaWü gefunden, die meines Wissens den bayerischen Vorgaben (die mir analog vorliegen - ich schlage mich eigentlich mit einer anderen Berufsgruppe rum) weitgehend entsprechen: "Ob andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen möglich sind, bspw. in der Verwaltung, ist in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, zu dokumentieren und ggf. für den Einzelfall zu bestimmen." Aber auch dazu kann Dir Dein zuständiges Gewerbeaufsichtsamt Informationen geben.


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