Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

Hallo Frau Bader, Mitte August habe ich meinem Chef mitgeteilt das ich schwanger bin. Daraufhin hat er eine Bestätigung darüber verlangt und auch erhalten. Nun hatte ich eine Fehlgeburt mit Ausschabung. Dies habe ich ihm mitgeteilt. Nun möchte er auch darüber eine Bestätigung das die Schwangerschaft nun nicht mehr besteht. Ich habe auch eine Frist gesetzt bekommen. Ich weiß das er mich kündigen möchte. Aber muss ich ihm so sensible Daten aushändigen? Reicht die Mitteilung per Email nicht aus? Momentan bin ich im krankenstand. Ich hoffe sie können mir helfen.

von Juliette177 am 16.10.2019, 19:58



Antwort auf: Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

Hallo, ja, da hat er einen Anspruch drauf. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2019



Antwort auf: Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

Er braucht die Bestätigung wahrscheinlich wegen Mutterschutz. Je nachdem wir weit du warst ist das rechtlich relevant. Da hat es Änderungen im Gesetz gegeben.

von Felica am 16.10.2019, 20:04



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ja, das musst du ihm leider mitteilen. mit attest vom arzt. eben dass KEINE Schwangerschaft mehr besteht. zum einen muss er sich ab da nicht mehr ans mutterschutz gesetz halten und zum andren muss er die mutterschutzverfügung, falls du die schon erhalten hast, wieder zurücknehmen. das ist rechtlich leider so, dass jede verfügung entweder bestand hat oder eben zurückgenommen werden muss. es muss keine bescheinidung über die FG sein, sondern die mitteilung des arztes, dass KEINE schwangerschaft mehr besteht. ich weiß wie es dir geht. ich hatte genau das gleiche in grün vor 3 monaten ca.

von mellomania am 16.10.2019, 20:39



Antwort auf: Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

Hallo, Was ist denn das für eine Verfügung? Ich habe nichts erhalten. Davon auch noch nie gehört. Lg

von Juliette177 am 16.10.2019, 21:05



Antwort auf: Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

Ich denke, du solltest ihm die gewünschte Bestätigung geben. Bei einer Fehlgeburt nach der 12. SSW hättest du 4 Monate Kündigungsschutz, bei einer Fehlgeburt vor der 12. SSW hättest du jetzt keinen Kündigungsschutz aus dem MuSchG. Von daher kann es für ihn wichtig sein zu erfahren, in welcher SSW die Fehlgeburt erfolgt ist.

Mitglied inaktiv - 16.10.2019, 21:10



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Und wie ist da dann berechnet? Ab der Woche wo es festgestellt wurde und die Ausschabung war... Oder die ssw in der das Herz des kleinen aufgehört hat zu schlagen?

von Juliette177 am 16.10.2019, 21:13



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Den Zeitpunkt der Fehlgeburt kennt dein Gynäkologe. Es ging hier um die Frage, ob dein Chef diese Bestätigung verlangen kann. Darf er m.E. schon, aus o.g. Gründen.

Mitglied inaktiv - 16.10.2019, 21:20



Antwort auf: Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

wenn man dem AG mitteilt, dass man schwanger ist, erhält man doch immer eine verfügung irgendwann, wann der mutterschutz beginnt, etcpp (so war es bei mir bisher immer). der zeitpunkt der FG ist aus o.g. gründen relevant. das weiß der gyn ja in der wievielten woche du warst. und der AG muss diese info bekommen. entweder dass es eine FG in der soundsovielten woche war oder (wenn es vor der 12. woche war) dass keine schwangerschaft mehr besteht. darf ich fragen warum es für dich ein problem ist, dem AG diese bescheinidung vom gyn vorlzulegen?

von mellomania am 17.10.2019, 06:26



Antwort auf: Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

Guten Morgen, Also so Eibe Verfügung hab ich nie bekommen. Ein Problem hab ich nicht ihm das zu geben, ich möchte nur wissen ob er da verlangen darf. Er verlangt nämlich viel was er nicht darf. Ich kommuniziere auch nie noch per Email mit ihm, da ich zum einen im Krankenstand bin und zum anderen das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist. Mir wurde weil ich schwanger war das Leben dort zur Hölle gemacht inkl. Drohung der Kündigung.

von Juliette177 am 17.10.2019, 07:14



Antwort auf: Chef verlangt Bestätigung über Fehlgeburt

Die Bescheinigung braucht er, um seine gesetzlichen Pflichten erfüllen zu können. Denn wenn die Schwangerschaft bis nach der 12.SSW bestanden hat, dann muss er den gesetzlichen Kündigungsschutz (MuSchG) bis 4 Monate nach der Fehlgeburt nach der 12. SSW beachten. Wenn du nicht mitwirkst, bleibt ihm ja nur der Weg über einen Anwalt bzw. über die Aufsichtsbehörde - wäre dir das dann lieber? Das Arbeitsverhältnis ist zerrüttet, wie du festgestellt hast. Was erwartest du jetzt?

Mitglied inaktiv - 17.10.2019, 08:30