Frage: BV ??

Hey, also bisher ist Gott sei Dank alles in Ordnung mit der SS. Montag ist der nächste US . Da wäre ich dann 8 +3 . Nun meine Frage, ich bin 39, hatte 2 FG , habe nur noch einen kleinen Teil meiner Schildrüse und arbeite in der Altenpflege als Dauernachtwache... nun möchte meine Chefin das ich weiterhin als Nachtwache arbeite - dazu soll ich Ihr was ausfüllen damit sie keinen Stress bekommt - oder muss normale Schichten machen - dieses geht nicht wegen meines Sohnes. Der ist 6 Jahre alt... Ansteckungen wegen Cytomegalie usw kommen ja auch noch dazu... kann der FA hier ein BV aussprechen ?? Oder ist das in der Pflege nicht machbar ??

Mitglied inaktiv - 08.03.2019, 20:29



Antwort auf: BV ??

Hallo, wenn vertraglich tatsächlich festgehalten ist, dass Sie nur nachts arbeiten müssen, bekommen Sie ein Beschäftigungsverbot. Dies spricht aber nicht der Frauenarzt auseinander Arbeitgeber. Wenn es Probleme gibt kann in das Gewerbeaufsichtsamt helfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2019



Antwort auf: BV ??

muss man trennen. was genau steht in deinem arbeitsvertrag als arbeitszeit? wenn da NUR nachtschicht steht, muss die chefin ein bv aussprechen. sollte aber ein zeitraum eingetragen sein, der auch tagschicht beinhaltet, musst DU schauen dass dein sohn betreut ist. die betreuung ist nicht die sache des AG. aber erst müssen wir wissen, was im vertrag als arbeitszeit steht

von mellomania am 08.03.2019, 20:30



Antwort auf: BV ??

In Vertrag steht Dauernachtwache

Mitglied inaktiv - 08.03.2019, 20:43



Antwort auf: BV ??

Wie ich schon schrieb, als reine Nachtwache muss deine Chefin dir ein BV ausstellen. es gibt kaum eine Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit. Für diese wenige Ausnahmen bräuchte sie dein OK, das des Arztes, das der Aufsichtsbehörde. Wenn dein Vertrag reine Nachtarbeit vorsieht, darf sie dich auch nicht in die Tagschicht einsetzen. Spätestens um 22.00 Uhr ist jegliche Tätigkeit für eine Schwangere verboten und auch in der zeit zwischen 20-22 Uhr geht es nur mit deiner Zustimmung. Schau mal hier: https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf Ab Seite 23

von Felica am 08.03.2019, 20:51



Antwort auf: BV ??

Die Antwort wird nicht anders, wenn Du noch an drei weiteren Stellen fragst :-) Vertrag zählt.

von HeyDu! am 08.03.2019, 20:52



Antwort auf: BV ??

Wenn dein Vertrag nur auf Nachtwache lautet, muss deine Chefin dich ins BV schicken. Sie bekommt es doch durch die Umlage u2 wieder zurück.

Mitglied inaktiv - 08.03.2019, 22:27



Antwort auf: BV ??

HeyDu Dr Bluni sagte doch ich solle Frau Bader fragen . Also hab ichs hier rein gesetzt

Mitglied inaktiv - 09.03.2019, 12:04



Antwort auf: BV ??

Dr. Bluni ist Arzt, kein Jurist :-) Ja, dann lass es Dir von Frau Bader noch einmal sagen :-) Was Dir schon zig Mal gesagt wurde :-)

von HeyDu! am 09.03.2019, 12:14



Antwort auf: BV ??

und weil er eben Arzt ist und kein Jurist hat er ihr empfohlen, Frau Bader zu fragen. Was ist denn daran nun wieder so schwer zu verstehen? floe

von la-floe am 09.03.2019, 14:01



Antwort auf: BV ??

Gar nichts, nur der versteckte Hinweis an Euch, dass sie die Antwort kennt, ihr also alle Eure Zeit sparen könnt :-) Was ist denn an :-) ist schwierig.

von HeyDu! am 09.03.2019, 14:32