Mitglied inaktiv
Wäre es somit kein Problem, wenn das BV schon heute während der AU ausgestellt wurde? Muss ich es also nicht umdatieren lassen? Oder verstehe ich es falsch und der Arzt soll es erst ausstellen nach Ablauf der AU. Vielen ielen lieben Dank
Hallo, besser das BV erst nach der AU. Und, wie gesagt, das BV sehe ich nicht als unproblematisch an. Der Ag kann es auch anzweifeln. Dann muss ein unabhängiger Dritter ran. Es hat eben leider in der Vergangenheit zu viele Gefälligkeits-BVs durch FA gegeben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Natürlich ist es falsch. Eine AU geht vor. Das musste der gyn doch wissen
la-floe
und ein BV kann erst ausgesprochen werden, wenn du wieder arbeitsfähig bist, d.h. der Grund für die AU weggefallen ist. floe
Mitglied inaktiv
Ok danke für die Info. Sollte es mir morgen abholen, dann werde ich ihn darauf hinweisen und vereinbaren, dass ich es am Tag nach der AU holen werde, dann sollte es keine Probleme geben denke ich.
la-floe
doch, es kann trotzdem Probleme geben. Für die psychische Belastung am Arbeitsplatz ist der AG zustängig (für die Rückenschmerzem evtl auch), da hat der Gyn gar nichts mit zu tun. Der AG muss versuchen, dir einen Arbeitsplatz zuzuweisen, wo die Belastung geringer/vertretbar ist, kann er das nicht, muss ER das BV ausstellen. Sind die Rückenschmerzen überhaupt schwangerschaftsbedingt? In welche SSW bist du denn?
Mitglied inaktiv
Naja die extreme psychische Belastung beruht auf extremen Mobbing aufgrund der Schwangerschaft sowohl durch die Kollegen als auch die Chefs.... Ja die Rückenschmerzen sind bedingt durch die Schwangerschaft, bin in der 15 Ssw.
la-floe
dann ist für die psychische Nelastung dein Arbeitgeber zuständig da der Grund nicht in xder Schwangerschaft sondern im Job liegt. Und in der 15. SSW schwangerschaftsbedingte Rückenschmerzen? Das kann dir echt passieren, dass die Krankenkasse das BV anzweifelt. floe
Mitglied inaktiv
Naja aber die bekommen ja nur eine Kopie des Attestes vom Arzt oder? Da steht ja die Diagnose nicht drin wg. der Schweigepflicht?
la-floe
klar bekommt die KK die Diagnose...wenn nicht die, wer dann?
Mitglied inaktiv
Ok danke schon mal für die Infos. Warten wir einfach mal ab, wie die Krankenkasse reagiert.
Meyla
psychische belastung ist ein Fall für den gyn. Wurde hier mehrmals bestätigt, auch durch Frau Bader. Dein AG darf es aber anzweifeln und zwecks Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein zweites Gutachten/ Untersuchung verlangen. Dies dient der Chance, die Gründe der Problematik zu beheben.
Mitglied inaktiv
Ok danke für die Info. Der Meinung war ich anfangs eben auch, da ja diese enorme psychische Belastung die Schwangerschaft gefährdet und ich eben auch gelesen habe dass man wg. Mobbing ein individuelles beschäftigungsverbot vom gyn/Hausarzt erhalten kann. Nach jetzigem Stand denke ich wird es der AG hoffentlich nicht anzweifeln, hab mir nur solche Gedanken wg. der KK gemacht. Wünsche dir einen schönen Abend!
Mitglied inaktiv
Deine Blutungen sind aber Indikation für eine Krankschreibung.... Und Rückenschmerzen auch Und klar weiß die KK um deine Diagnosen.
Mitglied inaktiv
Ok, ich lass jetzt auf alle Fälle mal die Krankschreibung Wg. der Blutung vorüber gehen und dann mal schauen wie die KK reagiert.
Mitglied inaktiv
Das mit der Blutung (also die au) muss aber zuende sein. Nix parallel mit dem bv
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