Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV nach längerer AU

Frage: BV nach längerer AU

Ann-Kristin

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bäder, Wie ist folgender Fall zu beurteilen: Nach 1. Kind und 14 Monate elternzeit wieder Vollzeit gearbeitet, drei Monate lang, dann Bruch Sprunggelenk und dadurch vier Monate krank. Bezug Krankentagegeld von privater KK. Danach wieder voll und uneingeschränkt arbeitsfähig. Jedoch am ersten Arbeitstag Schwangerschaft festgestellt, daraufhin BV (kleine Krankschreibung, a Schwangerschaft verläuft normal) . Hat die schwangere Anspruch auf volles Gehalt nach MuSchG? Geht ein nahtloser Übergang von der Krankschreibung wegen des Sprunggelenk in das BV oder muss die Arbeitnehmerin zumindest einen Tag auf der Arbeit erscheinen? Besten Dank!


mellomania

Beitrag melden

geht direkt. wer stellt das bv aus? warum? du schreibst krankschreibung, das ginge vor


Feuerschweifin

Beitrag melden

Sie schreibt "Danach wieder voll und uneingeschränkt arbeitsfähig." D.h. da ist keine Krankschreibung, die vorgeht.


mellomania

Beitrag melden

Danach wieder voll und uneingeschränkt arbeitsfähig. Jedoch am ersten Arbeitstag Schwangerschaft festgestellt, daraufhin BV (kleine Krankschreibung, a Schwangerschaft verläuft normal) . kleine krankschreibung. was denn nun?


Feuerschweifin

Beitrag melden

Bestimmt ein Schreibfehler und sie meint "keine Krankschreibung". Vermute ich einfach mal.


Ann-Kristin

Beitrag melden

Ja, Fehlerteufel! Sprunggelenk ist wieder uneingeschränkt belastbar = KEINE Krankschreibung.


Feuerschweifin

Beitrag melden

Okay, dann ist meine Laienmeinung, dass es dann nahtlos mit dem BV klappen müsste. Bin mal auf Frau Baders Antwort gespannt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.