Ann-Kristin
Sehr geehrte Frau Bäder, Wie ist folgender Fall zu beurteilen: Nach 1. Kind und 14 Monate elternzeit wieder Vollzeit gearbeitet, drei Monate lang, dann Bruch Sprunggelenk und dadurch vier Monate krank. Bezug Krankentagegeld von privater KK. Danach wieder voll und uneingeschränkt arbeitsfähig. Jedoch am ersten Arbeitstag Schwangerschaft festgestellt, daraufhin BV (kleine Krankschreibung, a Schwangerschaft verläuft normal) . Hat die schwangere Anspruch auf volles Gehalt nach MuSchG? Geht ein nahtloser Übergang von der Krankschreibung wegen des Sprunggelenk in das BV oder muss die Arbeitnehmerin zumindest einen Tag auf der Arbeit erscheinen? Besten Dank!
Hallo, keine Krankschreibung, oder? Dann klappt es. Liebe Grüße NB
mellomania
geht direkt. wer stellt das bv aus? warum? du schreibst krankschreibung, das ginge vor
Feuerschweifin
Sie schreibt "Danach wieder voll und uneingeschränkt arbeitsfähig." D.h. da ist keine Krankschreibung, die vorgeht.
mellomania
Danach wieder voll und uneingeschränkt arbeitsfähig. Jedoch am ersten Arbeitstag Schwangerschaft festgestellt, daraufhin BV (kleine Krankschreibung, a Schwangerschaft verläuft normal) . kleine krankschreibung. was denn nun?
Feuerschweifin
Bestimmt ein Schreibfehler und sie meint "keine Krankschreibung". Vermute ich einfach mal.
Ann-Kristin
Ja, Fehlerteufel! Sprunggelenk ist wieder uneingeschränkt belastbar = KEINE Krankschreibung.
Feuerschweifin
Okay, dann ist meine Laienmeinung, dass es dann nahtlos mit dem BV klappen müsste. Bin mal auf Frau Baders Antwort gespannt.
Die letzten 10 Beiträge
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit