Frage: BV als Zustellerin

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum BV. Ich arbeite als Zustellerin und muss Tageszeitungen und Briefe austeilen . Ich arbeite ab 3 Uhr nachts und die Zeitungen müssen bis 6 Uhr ausgetragen sein . Ich habe durch meine 4 Fehlgeburten meinem Arbeitgeber erst bei 21+ 6 von der Schwangerschaft erzählt bzw. per E-Mail mitgeteilt. Ich bin jetzt bei 22+6. Ich mache 3 Gebiete und habe gleichzeitig darum gebeten ein Gebiet abzugeben , da ich in diesem Gebeit extrem viele Treppen laufen muss und das Gebiet sehr bergig ist. Ich bekomme immer einen harten Bauch . Außerdem muss ich immer sehr hetzen damit ich 3 Gebiete bis 6 Uhr schaffe . Mir wurde mitgeteilt , dass man bis spätestens 18.10 jemand für dieses eine Gebiet sucht . Das ist aber sowieso der Beginn meines Mutterschutzes. Davon abgesehen habe ich fest mit einem BV gerechnet , da Schwangere ja von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht arbeiten dürfen . Wie soll ich mich denn jetzt verhalten ? Wenn mir mein Arbeitgeber nun vorschlägt tagsüber Wochenblätter auszutragen muss ich das dann annehmen ? Meine Tochter ist 22 Monate und geht nicht in die Kita. Familie wohnt weiter weg und kann ja nicht gleichzeitig einen Kinderwagen schieben und Zeitung austragen . Auf der anderen seite darf man ja auch nicht alleine arbeiten oder ? Die Zeitungen und Briefe werden an einem Ablageort hingebracht und ich hole sie ab . Ich sehe im Endeffekt niemanden von meiner Arbeitsstelle oder Irgendwelche Vorgesetzte. Vielen Dank für Ihre Antwort

von Taniii am 29.07.2019, 23:56



Antwort auf: BV als Zustellerin

Hallo, gemäß dem Mutterschutzgesetz müssen sie nicht zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr arbeiten. Ihr Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, sie zu anderen Tageszeiten einzusetzen, wenn dies im Arbeitsvertrag so geregelt ist. Ich an Ihrer Stelle würde mich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, und mich dort informieren. Der Arbeitgeber kann von der dortigen Aufsichtsbehörde ebenfalls angeschrieben werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2019



Antwort auf: BV als Zustellerin

Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist ab Bekanntgabe der Schwangerschaft verboten. Alleinarbeit ist hier überhaupt nicht relevant, es besteht keine Gefährdung durch Alleinarbeit. Wenn vertraglich festgelegt ist, dass du nur nachts arbeitest (Tageszeitungen zustellen), dann kann man dich nicht tagsüber einsetzen. Außerdem soll der AG auf deine familiären Belange Rücksicht nehmen.

Mitglied inaktiv - 30.07.2019, 09:01



Antwort auf: BV als Zustellerin

Ich sehe das BV in mehreren Punkten begründet. Nachtarbeit, dauerhaft mehr wie 5kg tragen, keine Ruhemöglichkeit um einige zu nennen. Mein Rat, wende dich an das Ordnungsant und frag da mal nach. Dein AG scheint ja keine Lösung zu suchen. Den er müsste diese sofort und nicht erst im Oktober haben.

von Felica am 30.07.2019, 10:05



Antwort auf: BV als Zustellerin

Zeitungen wiegen keine 5 kg und die Tasche ist normalerweise auf einem Wagen, oder im Auto, je nachdem. Ordungsamt ist dafür auf gar keinen Fall zuständig - was schreibst du denn wirres Zeugs?!

Mitglied inaktiv - 30.07.2019, 10:22



Antwort auf: BV als Zustellerin

Nichts wirres Zeug. Da ich den Job schon mal selbst gemacht habe.

von Felica am 30.07.2019, 11:53



Antwort auf: BV als Zustellerin

In meinem Arbeitsvertrag steht.... Der Mitarbeiter ist in Teilzeit als Zusteller eingestellt . Die besonderen vertraglichen Pflichten ergeben sich bei der Zustellung von Druckerzeugnissen, Postsendungen und sonstigen von Arbeitgeber zugewiesenen Produkten - insbesondere die einzuhaltenden Zustellzeiten und das bei der Zustellung beachtende verfahren ergeben sich aus der Anlage zu diesem Vertrag geführten stellenbeschreibung, die Bestandteil dieses Arbeitsvertrages ist . Arbeitszeit : der Mitarbeiter wird an 6 Tagen in der Woche für den Arbeitgeber tätig . Die genaue Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden Unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen an einer ordnungsgemäßen und pünktlichen Zustellung sowie den Besonderheiten im Zustellverfahren durch den Arbeitgeber festgelegt . Anlage zum Arbeitsvertrag : der Zusteller hat sich rechtzeitig an der ihm bekannten abladestelle einzufinden und die Druckerzeugnisse auf Vollständigkeit zu prüfen. Unstimmigkeiten sind dem Nachtdienst mitzuteilen . Alle nach Weisung des Arbeitgebers zu verteilenden Druckerzeugnisse eines Zustellbezirks sind am Erscheinungstag pünktlich zuzustellen , werktags bis spätestens 6 Uhr . Mit angelieferte Briefe des Bezirks sind am empfangstag bis 12 Uhr zuzustellen . Mehr steht da nicht . Die Briefe werden mit den Zeitungen mitgeliefert und werden auch von jedem gleichzeitig mit den Tageszeitungen ausgetragen .

von Taniii am 30.07.2019, 12:00



Antwort auf: BV als Zustellerin

Bis 6.00 Uhr darf er dich nicht einsetzen. Wohl aber ab 6.00 Uhr um die Briefe dann bis 12.00 Uhr auszutragen. Alleine arbeiten darfst du. Kinderbetreuung ist nicht Sache des AG. Auf das nächtliche Beschäftigungsverbot lt. Muschugesetz kannst du aber verzichten.

von KielSprotte am 30.07.2019, 12:22



Antwort auf: BV als Zustellerin

Da bist verträglich verpflichtet am Tag zu arbeiten. § 5 MuSchG sieht nicht vor, dass Du aus freien Stücken in der Nacht arbeiten darfst. Zwischen 22 und 6 Uhr gibt es keinerlei Ausnahme für Dich. Der AG ist also gezwungen Dir andere Arbeitszeiten zuzuteilen. Er darf Dich auch nicht ins BV schicken, da dein Vertrag ja andere Zeiten zulässt. Der harte Bauch und Co lässt sich aber auch nicht durch andere Arbeitszeiten vermeiden. Sprich mit dem Frauenarzt, ggf. kommt ein individuelles BV vom Arzt in betracht. Voll oder auch teilweise ... BG

von HeyDu! am 30.07.2019, 12:50



Antwort auf: BV als Zustellerin

Nix mit Verzicht. § 5 MuSchG ist eindeutig. § 5 MuSchG Verbot der Nachtarbeit (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 erfüllt sind. (2) Die Ausbildungsstelle darf eine schwangere oder stillende Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen. Die Ausbildungsstelle darf sie an Ausbildungsveranstaltungen bis 22 Uhr teilnehmen lassen, wenn1. sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 2 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Da gibt es keinerlei Spielraum. Ist also nicht wie bei der Sonntagsarbeit :-)

von HeyDu! am 30.07.2019, 12:54



Antwort auf: BV als Zustellerin

Also ich arbeite nicht aus freien Stücken in der Nacht . Auch im Arbeitsvertrag steht das ich bis spätestens 6 Uhr morgens fertig sein muss . Die Tageszeitung kann man nicht irgendwann am Tag zustellen . Ich bin von 3 Uhr morgens bis 6 Uhr morgens unterwegs um meine Gebiete bis 6 Uhr morgens zu schaffen

von Taniii am 30.07.2019, 12:55



Antwort auf: BV als Zustellerin

da du wie im vertrag stehst dir zugewiesene dinge zustellst, ob das jetzt zeitungen sind, die nachts gemacht werden oder briefe tagsüber. wenn er dich tagsüber einsetzt, weil er nachts nicht darf, musst du das machen. kinderbetreuung ist nicht sache des AG. da musst du dann eine betreuung suchen denn kind hat ab dem 1. lj einen anspruch drauf. das ist das problem. er hat im vertrag KEINE arbeitszeiten angegeben. wäre das auf nur nachts gemünzt wäre gut aber er hat es sich bewusst offen gelassen.

von mellomania am 30.07.2019, 13:10



Antwort auf: BV als Zustellerin

"In meinem Arbeitsvertrag steht..." "Arbeitszeit : der Mitarbeiter wird an 6 Tagen in der Woche für den Arbeitgeber tätig . Die genaue Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden Unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen an einer ordnungsgemäßen und pünktlichen Zustellung sowie den Besonderheiten im Zustellverfahren durch den Arbeitgeber festgelegt." Er kann Dich also rein rechtlich tagsüber einsetzen und muss prüfen ob er für Dich tagsüber Aufgaben hat! Hat er diese nicht, darf er Dich ins BV schicken. Fakt ist, Du darfst vor 6 Uhr nicht arbeiten. Er muss also schnell eine Lösung finden. Heute und nicht erst morgen.

von HeyDu! am 30.07.2019, 13:16



Antwort auf: BV als Zustellerin

Ok vielen Dank für eure Antworten . In erster Linie ärgert es mich das ich ein Gebiet abgeben möchte und da nix passiert . Gerade weil ich es nicht mehr machen dürfte . Briefe habe ich sowieso sehr wenig . Das ist nicht das Problem . Aber wenn es gesundheitlich nicht geht muss ich das wohl mit meinem Frauenarzt besprechen. Ich habe noch eine Plazenta Praevia Marginalis und muss da aufpassen das ich keine Blutungen bekomme .

von Taniii am 30.07.2019, 13:24



Antwort auf: BV als Zustellerin

Und wenn ich dann keine Betreuung für das Kind habe weil sich plötzlich die Arbeitszeiten und evtl mein Aufgabenbereich ändert dann lass ich es lieber so und werde meinen Arbeitgeber nicht auf das Mutterschutzgesetz hinweisen.

von Taniii am 30.07.2019, 13:56



Antwort auf: BV als Zustellerin

Dein AG macht sich ab dem Zeitpunkt, an dem er erfahren hat, das du Schwanger bist, strafbar. Du bekommst ein sofortiges BV aufgrund der Nachtarbeit. Und für alle die es nicht wissen, Tagzustellung heißt nicht, am Tage zustellen sondern eben bis um 6 Uhr morgens. Hast du noch keine Gefährdungsbeurteilung bekommen ? Wende dich sofort an den Betriebsleiter bzw. die Buchhaltung, du darfst nicht mehr arbeiten !

von QueenMum am 30.07.2019, 14:12



Antwort auf: BV als Zustellerin

tagsüber. nur nachts nicht und ob sie betreuung fürs kind hat oder nicht, ist nicht aufgabe des AG. das ist das problem dass der Arbeitsvertrag das hergibt dass sie iher sechs stunden auch tagsüber von 7 bis 14 ableisten können muss. wie sie das privat regelt ist ihr privatproblem. der arbeitsvertrag gibt das her, das hat sie so unterschrieben.

von mellomania am 30.07.2019, 19:53



Antwort auf: BV als Zustellerin

Wende dich a das Gewerbeaufsuchtsamt. Die sind für solche Fälle zuständig. Hier zu fragen nützt nix. Es gibt ein paar selbsternannte Sittenwächter, die bisher noch jedes einzelne BV als Unrecht bezeichneten (wenn es schon ausgesprochen wurde) oder jede Anfrage, ob eines begründet wäre, mit nein beantworten, auch wenn die Anwältin dies anders sah bzw. sieht. Du musst nun eine Gefährdungsbeurteilung in deinem Betrieb erhalten und den Betriebsarzt besuchen. Ist dein Chef unwillig.... Gewerbeaufsicht einschalten. Dort kannst du dir auch so erstmal Infos einholen.

von Meyla am 30.07.2019, 22:41



Antwort auf: BV als Zustellerin

Die TE arbeitet täglich 3 Stunden. Vorgabe auch laut Vertrag ist das Zeitungen bis 6.00 Uhr ausgetragen werden müssen, Briefe bis 12.00 Uhr. Wie also kommst du auf 6 Stunden zwischen 7-14.00 Uhr? Der AG wird sie evtl noch für reine Briefaustragung bis 12.00 Uhr einsetzen, was aber eher unwahrscheinlich ist wenn es wirklich nur sehr wenige Briefe sind.

von Felica am 30.07.2019, 22:50



Antwort auf: BV als Zustellerin

sondern dass der vertrag blöd formuliert ist un es passieren kann, dass er sie eben anders, tagsüber, einsetzt. und es ist ja auch nicht falsch, dass der AG keine rücksicht auf die kinderbetreuung nehmen muss. wenn er schon so agiert dann sollte sie sich, wie meyla sagt, schnellstmöglich an höhere stelle wenden. sonst setzt der AG sie um und dann hat sie den salat. nachts nicht arbeiten ist klar, aber er wird eventuell ein schlupfloch im vertrag nutzen. und das bringt die TE in schwierigkeiten wegen dem kind.

von mellomania am 30.07.2019, 22:52



Antwort auf: BV als Zustellerin

Nachts darfst du nicht mehr arbeiten, tagsüber schon. Wäre es evtl. möglich, dass du tagsüber mit Kind und Kinderwagen die Zeitungen austrägst? LG luvi

von luvi am 30.07.2019, 23:38



Antwort auf: BV als Zustellerin

Leute noch einmal, sie kann tagsüber keine Zeitungen austragen weil diese Zeitungen bis 6.00 Uhr beim Kunden sein müssen !!!! Wenn bleibt nur die Option die Briefe bis 12.00 Uhr auszutragen. Meine Vermutung geht sogar dahin das der AG für nach 12.00 Uhr gar keine Arbeit mehr hat weil das Konzept das gar nicht vorgibt. Ihr Vertrag jedenfalls sagt bis 12.00 Uhr.

von Felica am 31.07.2019, 08:25



Antwort auf: BV als Zustellerin

"Leute noch einmal..." Wer sagt denn, dass sich ihr Tun darauf beschränken muss? Wie ich bereits oben schrieb, muss der AG prüfen ob er eine andere Aufgabe für die Schwangere hat. Was wir vermuten ist Wurst. "Ihr Vertrag jedenfalls sagt bis 12 Uhr." Falsch, der Vertrag gibt 6 x die Woche ganztags her. Nicht nur bis 12 Uhr... Die 12 Uhr bezieht sich doch nur auf die Vorgabe bis wann die mitgelieferten Briefe zuzustellen sind. Bedeutet nicht, dass die Fragestellerin nicht andere Tätigkeiten 15 Uhr ausführen kann/muss. Vorgehensweise Keine Arbeitsleistung mehr vor 6 Uhr AG prüft ob er andere Aufgaben hat Findet er keine -> BV vom AG Stellt der AG sich queer -> Aufsichtsamt. Gespräch mit Frauenarzt.. Ich sehe auch nach wie vor ein individuelles BV vom Arzt als möglich an.

von HeyDu! am 31.07.2019, 08:51



Antwort auf: BV als Zustellerin

Danke für eure vielen Antworten . Ich bin eingestellt worden um 6 mal in der Woche bis 6 Uhr morgens die Tageszeitung auszutragen . Da jeder Zusteller unterschiedlich große Gebiete macht und unterschiedlich viele ist es jedem selbst überlassen wann er damit anfängt . Deshalb steht auch nur im Vertrag bis 6 Uhr . Die dazu gelieferten Briefe gehören zu dem Gebiet wo man Tageszeitung austrägt und wird von der Person mit ausgetragen die die Tageszeitungen austrägt . Ich arbeite ja für eine Zeitung als Zustellerin und könnte unmöglich iwo im Büro oder sonst wo arbeiten . In der Anlage zu meinem Arbeitsvertrag sind deshalb auch nur die Tageszeitung (bis 6 Uhr) und die Briefe (bis 12 Uhr ) erwähnt . Da ich aber nicht weiß auf welche Ideen die kommen werde ich es so belassen wie es ist . Ich würde mir ja noch mehr Probleme machen wenn ich wegen ein paar Wochen mir jetzt noch Gedanken um die Betreuung meiner 20 Monate alten Tochter machen muss . Es ist eh schwer was zu finden und sie hat ab Januar einen Kita Platz . Wenn mein Arbeitgeber mir nicht zumindest bald eines der Gebiete wegnimmt weil das Gebiet körperlich extrem anstrengend ist werde ich es bei meinem nächsten Termin mit meinem Frauenarzt besprechen . Da ist es dann auch egal ob ich nachts oder tagsüber zustellen muss . Die körperlichen Probleme bleiben die gleichen . Eine andere Option gibt es für mich nicht . Wenn ich bei der Aufsichtsbehörde anrufe bekommt das mein Arbeitgebers sofort mit und bringe den Stein ins Rollen. Ich habe keine Lust dann mehr Nachteile zu haben als jetzt

von Taniii am 31.07.2019, 12:06



Antwort auf: BV als Zustellerin

Nicht ganz, sie ist als Zusteller angestellt. Mit dem Hinweis im Vertrag das weiteres zum Arbeitsvertrag in der arbeitsplatzbeschreibung geregelt ist als Zusatz. Damit hat sie sehr wohl feste Arbeitszeiten und kann eben nicht beliebig den ganze Tag über eingesetzt werden. Spätestens um 12.00 Uhr ist für sie Schluss.

von Felica am 31.07.2019, 16:55



Antwort auf: BV als Zustellerin

Nicht eindeutig. Wir haben ja auch den Vertrag nicht vorliegen. Die Zahnmedizinische Fachangestellte muss schließlich auch an die Anmeldung, wenn dadurch ein BV vermeidbar wäre ;-) Ja, sie müsste bis def.12 Uhr dem AG zur Verfügung stehen. Naja, sie hat ja gar kein Interesse an einer Änderung...

von HeyDu! am 31.07.2019, 17:35



Antwort auf: BV als Zustellerin

klar, bis 12.00 Uhr könnte der AG sie auch woanders einsetzen, aber darüber hinaus meiner Meinung nach nicht mehr. Auch die Medizinische Fachangestellte muss nicht plötzlich andere Arbeiten hinnehmen wenn bisher wo in ihrem Vertrag feste Zeiten aufgetaucht sind. wenn sie bisher also laut Vertrag immer Mittwoch nachmittags immer frei hatte weil dann die Praxis geschlossen war, muss sie nicht hinnehmen das der Chef sagt, dann mach halt dann die liegen gebliebene Büroarbeiten. Wobei das ja eh nur in dem Rahmen möglich ist dem es auch im Rahmen ihrere Tätigkeit dort vorkommt. Oder eben extrem leichte Tätigkeiten die auch fachfremde nach kurzer Einarbeitung hinbekommen.

von Felica am 31.07.2019, 17:58



Antwort auf: BV als Zustellerin

Felica, Ich habe schon verstanden, dass sie die Tageszeitungen nachts nicht mehr austragen kann. Ich verstehe nicht, warum du so genervt reagierst (Leute noch ein Mal), wenn ich schreibe, dass sie tagsüber Zeitungen austragen kann. Die Fragestellerin schreibt doch selbst, dass der Arbeitgeber sie möglicherweise das Wochenblatt austragen lassen will. Das Wochenblatt ist auch eine Zeitung und kann tagsüber ausgetragen werden. LG luvi

von luvi am 31.07.2019, 22:52