Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bonusmonate im ersten Lebensjahr des Kindes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bonusmonate im ersten Lebensjahr des Kindes

Kärchen

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Hallo Frau Bader, zunächst möchte ich mich für die bisherigen Antworten bedanken. Allerdings habe ich meine Fragen wohl etwas unglücklich formuliert, daher versuche ich es erneut : Es geht um die 4 PartnerschaftsBONUSmonate, die ich gleichzeitig mit meinen Partner nehme und in denen beide zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen /müssen. 1. Falls ich mich entscheide die Bonusmonate gemeinsam mit meinem Partner im ersten Lebensjahr meines Kindes zu nehmen (und mir somit mehr EG plus Monate für später aufspare), wie verhält sich die Berechnung des Elterngeldes im Fall einer 2. Schwangerschaft? Können bei der Elterngeldberechnung für das 2. Kind die Einkünfte der ersten 14 Lebensmonat des 1.Kindes dennoch ausgeklammert werden? Werden die Bonusmonate also gleichwertig wie die EG plus Monate behandelt und ebenfalls in den ersten 14 Monaten ausgeklammert? Hierzu konnte ich nichts finden. Es wird immer nur von Basiselterngeld und EG plus geschrieben. 2. Bei Bezug des Elterngeldes in den Bonusmonate würde ich die Mindestzeit von 25 Stunden pro Woche arbeiten wollen. Ich möchte aber auch den rechtlichen Anspruch auf Stillzeiten wahrnehmen. Diese zusätzlich gewährten Pausen muss ich ja nicht nacharbeiten. Besteht die Gefahr, dass mir daraufhin die Bonusmonate aberkannt werden, weil ich somit ja weniger als die Mindeststundenzahl von 25 Stunden die Woche arbeite? Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Zeiten zwischen 25-30Stunden keinen Spielraum zulassen und ggf auch nachgeprüfte werden können. Ich hoffe, dass ich die Fragen nun verständlicher stellen könnte. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Dojii

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Partnerschaftsbonusmonate sind nichts anderes als 4 zusätzliche Elterngeld Plus Monate für jeden Elternteil. Daher fallen sie unter die gleichen Regelungen wie die anderen Elterngeld Plus Monate und werden ersetzt, sollten sie in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden.


Kärchen

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Danke Dojii, wenn das so ist und kein Unterschied zwischen EG Plus und Bonusmonaten gemacht wird, haben sich beide Fragen bereits erledigt, da Frau Bader zu meiner früher gestellten Frage bereits schrieb, dass 'Stillpausen die Arbeitszeit nicht reduzierten'. Vielen Dank an alle!!


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