goldmarie1977
Hallo! Ich habe mal eine Frage. Ich bin Erzieherin und momentan aufgrund von Corona freigestellt, da ich Vorerkrankungen habe. Nun möchte der Arbeitgeber eine betriebsärztliche Prüfung machen, ob man wieder arbeiten kann. Möchte man dies nicht, soll man unverzüglich seinen Dienst wieder aufnehmen. Nun meine Fragen: Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass man nicht eingesetzt werden kann, dürfte man dann trotzdem arbeiten, oder ist dies bindend? Hat man irgendwelche Nachteile, wenn man arbeiten geht, und die Überprüfung ablehnt? Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo, der AG darf Sie dann nicht einsetzen, ohne eine Strafe zu riskieren. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot