goldmarie1977
Hallo! Ich habe mal eine Frage. Ich bin Erzieherin und momentan aufgrund von Corona freigestellt, da ich Vorerkrankungen habe. Nun möchte der Arbeitgeber eine betriebsärztliche Prüfung machen, ob man wieder arbeiten kann. Möchte man dies nicht, soll man unverzüglich seinen Dienst wieder aufnehmen. Nun meine Fragen: Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass man nicht eingesetzt werden kann, dürfte man dann trotzdem arbeiten, oder ist dies bindend? Hat man irgendwelche Nachteile, wenn man arbeiten geht, und die Überprüfung ablehnt? Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo, der AG darf Sie dann nicht einsetzen, ohne eine Strafe zu riskieren. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt