Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt

Frage: Betreuungsunterhalt

kleinerelch

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Sehr geehrte Frau Bader, Sie hatten mir geschrieben, mir meine Anfrage kostenpflichtig zu beantworten. Was würde mich die Beratung zum angefragten Sachverhalt kosten? Wie schnell wäre das möglich? Ich müsste bis spätestens Mittwoch eine Kaufzusage abgeben. Gibt es negative Auswirkungen auf meinen Betreuungsunterhalt, wenn ich eine Immobilie anschaffe, bei der die monatliche Darlehenstilgung höher ist, als der Mietwert? Ich habe ausser Elterngeld Plus und Betreuungsunterhalt kein Einkommen. Gerne auch an alle, die in einer ähnlicchen Situation waren. Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können mir gerne eine E-Mail an nicola.bader@kanzleibader.de schreiben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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wie lange rechnest du denn mit dem betreuungsunterhalt? das kann ja eigentlich maximal nur 3 jahre sein. wenn danach alles passt mit gehalt etc, sollten die verbleibenden 2 jahre nicht wegen 50€ ins gewicht fallen. oder habe ich einen Denkfehler?


kleinerelch

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@kravallie Hallo kravallie, ich weiß nicht, woraus sich die 50Euro ableiten. Mir geht es darum, wenn mir ein Eigenheim als Wohnwert bzw. fiktives Einkommen angerechnet würde, kann ich mir das Haus schlicht nicht leisten. Anders würde es sich verhalten, wenn vom Wohnwert die monatliche Tilgungsrate abgezogen werden würde. Leider findet man dazu aber nur Aussagen, wenn die Eltern miteinander verheiratet waren. Ich war nie mit dem Kindsvater verheiratet. Ledige Mütter, die Betreuungsunterhalt beziehen und sich ein Haus kaufen möchten, finden nirgends Erwähnung. Danke für weitere Einschätzungen


kleinerelch

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@kravallie Hallo kravallie, ich weiß nicht, woraus sich die 50Euro ableiten. Mir geht es darum, wenn mir ein Eigenheim als Wohnwert bzw. fiktives Einkommen angerechnet würde, kann ich mir das Haus schlicht nicht leisten. Anders würde es sich verhalten, wenn vom Wohnwert die monatliche Tilgungsrate abgezogen werden würde. Leider findet man dazu aber nur Aussagen, wenn die Eltern miteinander verheiratet waren. Ich war nie mit dem Kindsvater verheiratet. Ledige Mütter, die Betreuungsunterhalt beziehen und sich ein Haus kaufen möchten, finden nirgends Erwähnung. Danke für weitere Einschätzungen


Mitglied inaktiv

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die 50€ sind eine fiktive zahl gewesen, denn betreuungsunterhalt bekommst du ja als ausgleich zwischen deinem einkommen und dem aktuellen. m.w. nach musst du aber für dich selbst wieder sorgen, wenn das Kind in den kindergarten kommt und das kann ja nicht mehr 10 jahre dauern. es gibt auch nicht viele mütter, die betreuungsunterhalt bekommen, geschweige denn sich dann ein haus kaufen. ich persönlich glaube auch nicht, dass die bank das absegnet, wenn nicht genügend ek vorhanden ist....aber das ist nur meine subjektive Meinung.


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