Krümel2012
Hallo Frau Bader. Ich bin alleinerziehende Mama von zwei Söhnen-der Jüngste ist 11 Monate alt.Habe mich erst vor kurzem getrennt. Mein Ex und ich waren nicht verheiratet und haben auch nicht fest zusammengelebt. Er verdient sehr gut und zahlt mir nach Wegfall des Elterngeldes Betreuungsunterhalt in Höhe von 690Euro. Ich habe vor wenn der Kleine 2,5Jahre alt ist und im Kiga ist wieder 25%zu arbeiten das hieße ich würde ca.450-500Euro verdienen. Würde mir dann der Unterhalt gekürzt werden oder gar wegfallen oder bekäme ich diesen weiter bis mein Sohn 3Jahre alt ist? Danach würde ich versuchen mehr arbeiten zu gehen.Mindestens 50%. Vielen Dank für Ihre Antwort. Ganz liebe Grüße, A.Schuck
Hallo, der Verdienst wird angerechnet. Zu der Höhe kann ich aus der Ferne nichts sagen. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Das Gehalt wird mit eingerechnet, das kann der Anwalt dann berechnen.
Strudelteigteilchen
Aufgrund welcher Tatsache zahlt er? Ist das eine private Vereinbarung, oder gibt es ein Gerichtsurteil? Grundsätzlich könnte es sein, dass Deine Berufstätigkeit vor dem 3. Geburtstag überobligatorisch ist. Dann wird das Einkommen gar nicht oder nur teilweise abgezogen. Aber dafür wäre es wichtig zu wissen, auf welcher Grundlage er zahlt und evtl. was komkret in dieser Grundlage (Gerichtsurteil, Vereinbarung) drin steht.
P.S. Nicht Ki-U, sondern der U. der Mutter
Krümel2012
Danke für die Antworten. Er zahlt das was ihm sein Anwalt ausgerechnet hat ohne Gerichtsurteil.. Er meinte für ihn würde sich durch ein so geringes Einkommen eh nichts an meinem Unterhalt ändern... Weiß allerdings nicht ob der Anwalt das gesagt oder ausgerechnet hat oder ob er das nur nicht weiß. Wäre halt nur wichtig zu wissen da ich dann ggf.gleich mehr arbeiten müsste falls der Unterhalt ganz weg fiele. Wer kann mir wenn da ne sichere Auskunft geben? LG.Alexandra
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