gaby67
Hallo Frau Bader, es geht um die hälftige Beteiligung der Kosten von 140,- monatlich, also um 70,- Euro, die die Mutter vom ihrem Ex-Partner, dem Vater des gemeinsamen Kindes, das sich an einer staatlichen Sonderschule und Internat befindet, verlangt. Ist diese Forderung von ihr rechtens? Sie erhält von ihm noch regelmäßig Unterhaltsgeld für das Kind. Viele Grüße Gaby
Hallo, das kommt darauf an. Warum das Kind im Internat ist, ob beide Eltern es wollten oder einer es ohne Zustimmung alleine angemeldet hat Liebe Grüße NB
3wildehühner
Bist du aus Österreich? In Deutschland heißen Schulen für Kinder mit Förderbedarf schon ewig nicht mehr “Sonderschulen”. Diese Schulen heißen Förderschulen. Wenn du doch aus Deutschland kommen solltest: Diese für das Kind wichtige Unterbringung gilt als Mehrbedarf, der nicht vom normalen Regelsatz gedeckt ist. Also muss der Vater sich selbstverständlich auch an den Kosten beteiligen.
mellomania
Bein. Sie heißen nicht Förderschulen. Sondern SBBZ. Sonderpädagogisches bildungs- und beratungszentrum. Für dich als Info.
Strudelteigteilchen
Das ist abhängig vom Bundesland. Aber Sonderschulen sagt wirklich kein Bundesland mehr.
3wildehühner
Nein, mellomania; in NRW heißen die Schulen Förderschulen! So weit ich weiß, hat nur Baden-Württemberg diese von Dir genannte Bezeichnung! Sonderschulen heißen solche Schulen nur in Österreich. https://www.bildungsxperten.net/wissen/was-sind-foerderschulen/
Mitglied inaktiv
Bei uns im Saarland heißen die auch Förderschulen Z.b. "Staatliche Förderschule Hören und Kommunikation" oder "Förderschule Lernen mit Sonderpädagogischen Förderzentrum"
Felica
NRW auch Förderschule. Kind gross geht auf eine Förderschule für Sprache.
mellomania
in bawü eben sbbz. oder nur bbz
3wildehühner
Das ist aber nur in Baden-Württemberg die Bezeichnung. Für dich als Info.
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