FreezyPolarbear
Guten Tag, also ich bin derzeit etwas überfragt. Ich würde gerne EG-Plus beziehen bei 2 Jahre Elternzeit. In der Zeit des Mutterschutzes, also in den 2 Monaten nach der Geburt, sind nur Basis-EG Monate möglich. Soweit so gut. Nun ist es bei meiner Schutzfrist so gewesen, dass mein Kind am 18.11.18 kommen sollte, aber am 11.11.2018 zur Welt gekommen ist, Der Mutterschutz wurde wie folgt berechnet: Anfang 7.10.2018 und Ende 13.1.2019 Elterngeld richtet sich nach den Lebensmonaten des Kindes. Nun überschreitet aber der Mutterschutz den 2. LM meines Kindes um 2 Tage. Bin ich dadurch ernsthaft gezwungen 3 Basis-EG-Monate nehmen zu müssen nur weil mein Kind früher zur Welt gekommen ist ? mfG
Hallo, das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Bei zwei Tagen wird das wenig ausmachen. Ansonsten bekommen Sie in diesen Monaten ebenfalls Elterngeld. In den Monaten, in denen Sie nicht arbeiten, ist es eigentlich sowieso günstiger, Basiselterngeld zu beziehen. Liebe Grüße NB
Lewanna
Ja, das ist wohl so. Aber wo ist denn das Problem? Mutterschaftsgeld ist doch höher wie Elterngeld. Gibt halt nur die Hälfte aus und leg den Rest für später weg. LG
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