baby2013
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Bestandsschutz eines Ganztages Kindergartenplatzes bis 14:30 Uhr. Nachdem unser Kindergarten von März bis Juni wegen Corona geschlossen war, wurde ab Juni die Betreuungszeit stufenweise bis 13:30 Uhr erhöht. Inzwischen herrscht eingeschränkter Regelbetrieb von 7:30 bis 13:30 Uhr. Eine Perspektive auf normale Öffnungszeiten von 7:00 bis 14:30 konnte man uns Eltern nicht in Aussicht stellen. Inzwischen kommt man als Eltern aber an seine Grenzen, da man die Betreuungszeit von 7,5 Stunden täglich dringend benötigt und diese ja ursprünglich auch gebucht hat und jetzt nicht nutzen kann. Der Arbeitgeber aber auch wenig Verständnis dafür hat. Hat man als Eltern für den ursprünglich gebuchten GT-Platz (seit September 2018 gebucht) einen Bestandsschutz? Ist der Kindergarten verpflichtet dies anzubieten? Es wird sich immer darauf bezogen, dass eine längere Betreuung auf aufgrund der Coronahygiene Vorschriften nicht möglich wäre. Über eine Einschätzung der Situation ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank und freundliche Grüße S.B.
Hallo, Frage ist doch, in welchem Bundesland Sie leben und ob es dort Anspruch auf vollen KiGa-Betrieb gibt (ich behaupte jetzt einfach mal, dass das in allen Bundesländern wieder der Fall íst). Und dann ist es ein Organisationsproblem vom KiGa - was Sie beim Träger bemängeln können. Liebe Grüße NB
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