anja218
Hallo Frau Bader, Ich bin Beamtin und befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit (1jahr)bis August angenommen ich würde jetzt wieder schwanger als fiktiven Geburtstermin nehme ich jetzt einfach Februar. Welcher Bemessungszeitraum wird dann genommen? Eine verschiebung würde ja teilweise aufgrund des Elterngeldes geschehen.und ich denke August bis Januar 2015 wird auch einbezogen!??? wird der zuschuss zur privaten Krankenversicherung auch als Einkommen gewertet den bekomme ich zur zeit plus ElternGeld? Vielen dank im voraus Liebe grüße anja
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt - ohne Monate mit MG u EG. Wurde beim ersten Kind der Zuschuss als Einkunft gewertet? Eher nicht. Liebe Grüße NB
SumSum076
Wenn Kind 1 im August 2015 seinen 1. Geburtstag feiert und Kind 2 im Februar 2016 kommt, dann zählen bei dir als Beamtin die Monate: Januar 2016 - 1 Dez 15 - 2 Nov 15 - 3 Okt 15 - 4 Sep 15 - 5 und 7 weitere Monate aus der Zeit von Kind 1 (auch MuSchu-Zeiten). Mit dem Zuschuss? Gib ihn doch mal als Einkommen während der Elterngeldzeit für Kind 1 an! Wird er dir dann beim jetzigen Elterngeld abgezogen, ist er auch Einkommen fürs nächste Elterngeld. Gruß Sabine
anja218
Ok. Danke bislang wurde der Zuschuss nicht als Einkommen gewertet.wie ist es wenn ich nach der EZ ( dem1 jahr) direkt ein Beschäftigungsverbot einreiche das hatte ich bei der ersten Schwangerschaft auch. Ist soetwas rechtens? Dann würde ich ja bis zur nächsten MS frist meine Besoldung bekommen.
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes