Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum

Frage: Bemessungszeitraum

13mitch17

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Hallo zusammen, wie genau wird der bemessungszeitraum berechnet/festgelegt? Ich bin aktuell ganz normal am arbeiten und das wieder seit dem 01.12.2020. Davor war ich lange krankgeschrieben. Nun wollen wir nochmal versuchen schwanger zu werden aber ich möchte es nicht zu früh versuchen falls es gleich klappt, nicht das mir die Monate mit dem Krankengeld mit (0€) berechnet werden. Ich weiß das man sowass nicht planen kann aber ich möchte finanzielle Engpässe einfach ausschließen. Mein nächster Eisprung wäre ca. 04.05.21 und der danach ca. 01.06.21. Wäre es besser noch einen Monat zu warten oder würde es auch jetzt schon passen? Vllt. Noch zu erwähnen (falls relevant) ich bekomme vom Arbeitgeber ein sofortiges beschäftigungsverbot wenn ich schwanger bin. Weiß nicht ob das eine Rolle spielt bei der Berechnung? Ganz liebe Grüße und danke schonmal :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle. Bemessungszeitraum ist, wenn sie Arbeitnehmer sind, die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Vor Beginn des Mutterschutzes solltest du 12 Monate mit Einkommen haben. Also alles nach 12/20 bis 11/21 in 12/21 sollte dann der Mutterschutz beginnen Nächsten Monat schwanger werden, könnte demnach reichen.ET wäre dann 2/22 in 12/21 Beginn Mutterschutz


luvi

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Hallo, Das BV spielt keine Rolle. Wenn du ganz sicher gehen willst, dass keine Monate aus der Arbeitslosigkeit herangezogen werden, warte noch ein wenig. Das Kind könnte ja auch Frühchen sein und vor dem eigentlichen Mutterschutzbeginn geboren werden. Mutterschutzbeginn bzw Geburt sollten bei dir frühestens im Dezember sein, wenn du keine nuller Monate möchtest. LG luvi


13mitch17

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Danke für die Hilfe, ja ich bin ganz normaler Arbeitnehmer. Wir versuchen es jetzt mit dem nächsten Eisprung ca. 02.06.2021 dann hätten wir theoretisch einen Monat Luft, falls es ein Frühchen wird oder? Den es werden nur die 6 Wochen Mutterschutz abgezogen, richtig? Liebe Grüße


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