Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum

Frage: Bemessungszeitraum

papahatfragen

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Guten Tag, ich habe heute meinen Elterngeldbescheid erhalten. Ich war bis zum 15.09.2019 in Elternzeit (1. Kind). Im Juli und August 2019 habe ich bereits kein Elterngeld mehr erhalten. Ab 16.09.2019 dann wieder regulär gearbeitet. Nun ist unser 2. Kind am 16.08.20 geboren. Für den Bemessungszeitraum wurden die Monate August 2019 - Juli 2020 verwendet. Nun meine Frage: Ist es nicht stattdessen auch möglich den August 2020 anteilig (halber Monat) für die Berechnung zu verwenden? Da ich im August 2019 gar keine Einkünfte hatte (weder Elterngeld noch Gehalt) ist dementsprechend auch der errechnete Elterngeldbetrag niedriger. Oder gibt es die Möglichkeit den Zeitraum der Erziehungzeit komplett auszuklammern und einen Gehaltsnachweis von davor einzuschicken?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich nehme an, Sie sind Papa? Dann fällt die Frage zum Mutterschutz weg. Leider ist die Berechnung so korrekt, der MOnat der Geburt wird ausgenommen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Hattest du keinen Mutterschutz vor Geburt bzw. kein Mutterschaftsgeld beim neuen Kind? Falls nein, gibt es keine Möglichkeit, den Bemessungszeitraum zu verändern. Der Geburtsmonat selbst zählt nie mit in die Berechnung rein, auch wenn du dich anders herum besser stellen würdest.


Mitglied inaktiv

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Bist du Papa oder die Mama? Warum hast du dann keinen Mutterschutz gehabt (Juli August 20)


Dojii

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Ok, ich hätte auch auf den Namen des Accounts gucken können. ^^ Als Vater hast du da leider keine Mittel, den Bemessungszeitraum zu verschieben.


Mitglied inaktiv

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Wäre auch interessant zu wissen, wann Kind 1 geboren ist und wie das mit EG war - wg. Evtl. Ausklammerung Aber vorallem ob Papa oder Mama fragt


Felica

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Nein, halbe Monate sind grundsätzlich nicht möglich, es werden immer ganze Kalendermonate gerechnet.


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