Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

befristeter Arbeitavertrag

Frage: befristeter Arbeitavertrag

Mitglied inaktiv

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Ich arbeite seit reichlich drei Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Insgesamt ist das Arbeitsverhältnis bis zum 30.09.2002 befristet. Jetzt bin ich schwanger, mein errechneter Entbindungstermin ist der 05.06.2002,Mutterschutz besteht ab Ende April2002.Ich habe gelesen, daß sich das Arbeitsverhältnis um die Zeit verlängert, die durch Einsetzen der Schutzfristen nicht gearbeitet werden konnte. Kann ich diese ca fünf Monate nach meiner Elternzeit von geplant sechs Monaten ab ca Januar 2003 anschließen oder läuft das Arbeitsverhältnis autumatisch zum 30.09.2002 aus? Wo erhalte ich spezielle Informationen? Ist es sinnvoll den Arbeitsvertrag vor Beginn der Schutzfristen zu verlängern?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anne, der Vertrag läuft ganz normal aus. Was mich aber stutzig macht ist die dauernde Verlängerung der Befristung. Arbeiten Sie in einem Kleinbetrieb? Ansonsten bedarf es einen sachlichen Grund für die Befristung. Es gilt im übrigen das neue Teilzeitarbeitsgesetz (www.bma.de), da besonders § 14. Gruß, NB


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