Mitglied inaktiv
Meine Frau arbeitet seit 7/99. Grundlage ist hier ein befristeter Arbeitsvertrag, der bereits schon 2 mal verlängert wurde (mit dementsprechender Begründung). Nun ist sie schwanger. Ihr Vertrag läuft Ende 3/01 ab. Welche Rechte stehen ihr zu ?
Lieber Frank, grundsätzlich hat Arwen recht. Frage ist, ob sich der Vertrag in einen unbefristeten ungewandelt hat. Befristete Verträge können nach dem BeschFG bis zu 3 x innerhalb von 2 Jahren verlängert werden, danach werden sie automatisch zu unbefristeten Arbeitsverträgen. Nach Ihren Angaben sind diese VSS wohl nicht erfüllt, so daß der Vertrag automatisch mit FRistablauf ausläuft. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, ein befristeter arbeitsvertrag verlängert sich durch die schwangerschaft nicht, d.h. deine frau wird bis märz 2001 weiterarbeiten, natürlich unter einhaltung des mutterschutzgesetzes (bezüglich arbeitszeit, arbeitsschutz, sonntagsarbeit etc.) sie darf natürlich nicht vorher gekündigt werden. lg arwen
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