Bauchzwerg2020
Hallo Frau Bader, Sie waren so freundlich meine Frage vom 01.03. zu beantworten. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich unglücklich ausgedrückt habe. Ich möchte im Juni 2023 nach Ende (!) meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten und mein AG ignoriert bisher den vollständigen Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit. Sie meinten, der Antrag gilt nach Paragraph 15 BEEG nach 4 Wochen als genehmigt. Falle ich nicht eher, da dann nicht mehr in der Elternzeit befindlich,unter Paragraph 8 Abs 5 TzbfG, wonach der AG erst ein Monat vor Beginn über die Teilzeit entscheiden muss? Falls letzteres zutrifft, frage ich mich, wie ich mich rechtlich korrekt verhalte? Mein AG darf sich bis Mai 2023 mit der Entscheidung Zeit lassen? Ich müsste jedoch im Mörz 2023 kündigen falls wir uns nicht einigen. Entschuldigen Sie bitte, dass ich ihre Zeit für die gleiche Frage 2 x beanspruche.
Halo, da habe ich Sie in der Tat falsch verstanden, das BEEG gilt nach der Ez nicht mehr. Sie haben Recht. Liebe Grüße NB
Suomi
Hast Du denn mal nachgefragt wie es aussieht? Das wäre doch erstmal der einfachste Schritt dort direkt nachzufragen.
Bauchzwerg2020
Ja, natürlich. Manchmal ist es aber leider erforderlich, das man als AN gut um seine Rechte weiß. Ich wünschte, es wäre anders ….
Die letzten 10 Beiträge
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld