Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BEEG oder TzbfG ?

Frage: BEEG oder TzbfG ?

Bauchzwerg2020

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Hallo Frau Bader, Sie waren so freundlich meine Frage vom 01.03. zu beantworten. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich unglücklich ausgedrückt habe. Ich möchte im Juni 2023 nach Ende (!) meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten und mein AG ignoriert bisher den vollständigen Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit. Sie meinten, der Antrag gilt nach Paragraph 15 BEEG nach 4 Wochen als genehmigt. Falle ich nicht eher, da dann nicht mehr in der Elternzeit befindlich,unter Paragraph 8 Abs 5 TzbfG, wonach der AG erst ein Monat vor Beginn über die Teilzeit entscheiden muss? Falls letzteres zutrifft, frage ich mich, wie ich mich rechtlich korrekt verhalte? Mein AG darf sich bis Mai 2023 mit der Entscheidung Zeit lassen? Ich müsste jedoch im Mörz 2023 kündigen falls wir uns nicht einigen. Entschuldigen Sie bitte, dass ich ihre Zeit für die gleiche Frage 2 x beanspruche.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, da habe ich Sie in der Tat falsch verstanden, das BEEG gilt nach der Ez nicht mehr. Sie haben Recht. Liebe Grüße NB


Suomi

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Hast Du denn mal nachgefragt wie es aussieht? Das wäre doch erstmal der einfachste Schritt dort direkt nachzufragen.


Bauchzwerg2020

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Ja, natürlich. Manchmal ist es aber leider erforderlich, das man als AN gut um seine Rechte weiß. Ich wünschte, es wäre anders ….


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