Piamia79
Frau Bader, vor zwölf Jahren habe ich zugestimmt, dass mein damaliger Freund der Vater meines Sohnes das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt für unseren Sohn, mein Sohn wohnt seitdem bei ihm und seinen Eltern. Er hat das Kind per Gericht zugesprochen bekommen. Es ist nicht s vorgefallen von meiner Seite was dem Kind geschadet hat. Es hatte andere Gründe. Ich habe wenig Kontakt zu ihm leider. Ich würde jetzt gern anwaltlich und gerichtlich vorgehen damit ich ihn regelmäßig bei mir sehen kann. Wie könnte ich vorgehen was raten sie mir ?
Hallo, dafür müssen Sie sich an das Jugendamt wenden. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass das Kind wahrscheinlich in einem Alter ist, wo ein Gericht zu keinem Umgangsrecht mehr zwingen wird. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Meinst du es bringt was einen Teenie (Sohn muss ja mdst. 12 eher älter sein) gerichtlich zum Umgang zu zwingen. In dem Alter kann er doch schon selbst entscheiden.....
cube
Du hast natürlich das Recht, dein Kind zu sehen - bzw. euer Kind hat das Recht auf Umgang mit dir. Auch, wenn dieser in den letzten Jahren nicht bestand. Aber wenn seit 12 Jahren kaum oder nur unregelmäßig Kontakt bestand, ist es sicher nicht die klügste Lösung, den Kontakt gerichtlich einzuklagen. Dein Kind kennt dich ja wohl eher wenig. Da würde ich erst mal versuchen, ihn kennen zu lernen bzw. ihm die Möglichkeit zu geben, dich kennen zu lernen als auf regelmäßigen Kontakt bei dir zu klagen. Ich sag´s mal ganz hart: egal, aus welchen Gründen du das ABR an den Vater abgetreten hast und jahrelang nicht als Mutter für dein Kind da warst - erwarte nicht, dass dein Kind sich ein Loch in´s Knie freut dich jetzt regelmäßig zu sehen weil dir jetzt einfällt, dass DU JETZT gerne doch Kontakt hättest. Ich bin mir relativ sicher, er wird in dem Alter auch vor Gericht gehört werden und seine Meinung wird nicht unwichtig sein. Rede doch erst mal mit dem Vater und versuche, mit ihm zusammen eine Lösung zu finden, wie ihr euch wieder annähern könntet.
Mitglied inaktiv
ich würde mich ans Jugendamt wenden und um Vermittlung bitten. das machen väter auch (der meiner tochter zb), warum sollte das nicht auch eine mutter machen und damit erfolgreich sein? klagen kannst du immer noch.
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