Frage: Arbeitszeugniss

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich eines Arbeitszeignisses. 2012 habe ich in der Arztpraxis angefangen zu arbeiten in der ich noch angestellt bin. Meine damaligen Arbeitgeber waren bis 2015 da und sind dann in Rente gegangen. Mit Mienen jetzigen Arbeitgebern die die Praxis dann übernommen haben komme ich nicht klar und werde wahrscheinlich auch nicht mehr dort nach meiner Elternzeit (endet Oktober diesen Jahres) weiter arbeiten. Eigentlich müsste ich jetzt 2 Arbeitszeugnisse bekommen, einmal von meinen damaligen Arbeitgebern und den jetzigen oder? Ich befürchte das mir meine aktuellen Arbeitgeber ein unbegründet schlechtes Zeugnis schreiben ist das möglich? Danke für ihre Antwort und freundliche Grüße

von Natabela am 10.04.2019, 09:35



Antwort auf: Arbeitszeugniss

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2019



Antwort auf: Arbeitszeugniss

rub

Mitglied inaktiv - 10.04.2019, 10:26



Antwort auf: Arbeitszeugniss

Dazu muss ich noch sagen dass ich mit meinen damaligen Arbeitgebern noch ab und zu Kontakt habe. Kann ich obwohl sie nicht mehr in der Praxis sind ein Zeugnis verlangen? Ich habe damals einfach nicht an so eine Situation gedacht.

von Natabela am 10.04.2019, 10:36



Antwort auf: Arbeitszeugniss

Hast du einen neuen Vertrag bekommen oder wurde alles übernommen? Wenn du einen neuen Vertrag hast, würde ich den alten AG einfach mal fragen, ob sie das nachträglich machen würden, denn dann sind es ja wirklich zwei getrennte Arbeitsplätze gewesen - nur zufällig am gleichen Ort. Wurde der Vertrag direkt übernommen, dann bist Du ja immer noch am gleichen Arbeitsplatz und wirst nur von dem ein Zeugnis bekommen können. Absichtlich ein schlechtes Zeugnis darf niemand schreiben, wenn es unbegründet ist. Ich sehe auch keinen Vorteil darin, wenn das ein AG macht. Du kannst zur EZ ein Zwischenzeugnis einfordern. Frau Bader wird nicht antworten, da es nicht ums Kind geht. Du kannst ja aber mal noch im Userforum Recht nachfragen, da gibt es vielleicht jemanden, der/die sich auskennt.

von basis am 10.04.2019, 10:47



Antwort auf: Arbeitszeugniss

"Ein sehr wichtiger Grund für ein Zwischenzeugnis ist in neuerer Zeit auch der Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteiles nach § 613a BGB auf einen anderen Inhaber. Damit ist oft die Zuständigkeit einer neuen Personalabteilung verbunden, sodass einige Zeit nach dem Betriebsübergang für die frühere Zeit überhaupt nicht mehr sachgerecht ein Zeugnis erstellt werden kann." Das gilt auch für Praxisübernahmen. Daher würde ich den alten Praxisinhaber freundlich um Erstellung eines Zwischenzeugnisses bitten. Grund: die Übernahme der Praxis durch einen neuen Chef. Das sollte er auch so im Zwischenzeugnis nennen. Abgesehen davon darf ein Zeugnis zwar nicht schlecht sein, aber ich denke, die gängigen Formulierungen sind ja bekannt. Also die, die sich positiv anhören, aber nichts o gemeint sind. Klassiker: "hat sich stets bemüht" - setzen, 6 - bemüht, aber nich gebacken bekommen. Oder auch "durch ihr kommunikatives Wesen war sie bei allen Kollegen beliebt/fand sie schnell Anschluss" - Tratschtante usw

von cube am 10.04.2019, 11:01



Antwort auf: Arbeitszeugniss

Der Vertrag wurde übernommen. Es geht mir darum das es mit den vorherigen Arbeitgebern überhaupt keine Probleme gab. Das waren einfach die besten Chefs die man sich nur vorstellen kann. Dann wurde die Praxis von den damals auch in der Praxis Angestellten Ärzten übernommen und dann fingen die Probleme langsam an. Die wirklichen Probleme kamen dann als ich damals als ich schwanger war meine Arbeit nicht mehr richtig machen konnte mir aber gleichzeitig gedroht wurde das ich doch bitte nicht wegen jeder,, Kleinigkeit,, krank machen soll obwohl ich 3 mal Blutungen hatte und es weiß Gott keine Kleinigkeit ist. Aus Angst habe ich nichts gesagt. Icj will nicht das ich jetzt ein schlechtes Zeugnis kriege obwohl ja die drei Jahre mit den alten Chefs super waren. Deswegen meine Frage mit den 2 Zeugnissen

von Natabela am 10.04.2019, 13:17



Antwort auf: Arbeitszeugniss

Wie ich schon schrieb: du hast ein recht auf ein Zwischenzeugnis - insbesondere, da eine Praxisübernahme statt fand. Also wende dich an den alten Chef und lass dir dieses ausstellen.

von cube am 10.04.2019, 14:31